BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 106

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ im Falle der Zustimmung, mit „Nein“, wenn keine Zustimmung erfolgt. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabeti­scher Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Wagner geben die BundesrätInnen ihr Stimm­verhalten mündlich bekannt.)

*****


Präsident Ingo Appé: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Stimmenauszählung kurz die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.21 Uhr unterbrochen und um 14.22 Uhr wieder aufgenommen.)

*****


Präsident Ingo Appé: Ich nehme somit die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei 61 abgegebenen Stimmen 40 „Ja“-Stimmen und 21 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Ein Beschluss, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bun­des-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Aschenbrenner;

Bader, Berger-Grabner, Bernard, Brunner, Buchmann;

Dziedzic;

Ecker, Eder-Gitschthaler, Ess;

Froschauer;

Gfrerer;

Hackl, Holzner;

Köck, Krusche;

Längle;

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite