Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christoph Steiner: Herr Vizepräsident! Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen und ZuhörerInnen hier auf der Galerie und zu Hause vor dem Fernseher! Bei der gegenständlichen Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung geht es um unterschiedliche Themenbereiche. In einigen Bereichen haben wir sicherlich Handlungsbedarf. Die Vorschläge des Unterausschusses Radverkehr des Verkehrssicherheitsbeirates sind in der vorliegenden Regierungsvorlage aber nur mangelhaft, also zu wenig umgesetzt. Da spreche ich vor allem die Vorrangregeln für Radfahrer und auch die Markierung von Radfahrerüberfahrten an.
Genau anschauen muss man sich auch neue Phänomene in der Mobilität der Menschen, ich denke dabei etwa an die rasant steigende Zahl von E-Scootern im städtischen Bereich. Wie geht man damit in Zukunft um?
Kritisch muss auch die lange Übergangsfrist von fünf Jahren beurteilt werden, sie wird nämlich Rechtsunsicherheit erzeugen.
Es ist aber vor allem ein massiver Eingriff in Gewohnheitsrecht geplant, den wir nicht mittragen können, und zwar ganz einfach deshalb, weil dieser Eingriff unserer Meinung nach die Verkehrssicherheit nicht erhöhen, sondern eher gefährden wird. Ich spreche hier vom Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen. Das geltende Recht ist über viele Jahre, ja, Jahrzehnte, wenn man so will, in Fleisch und Blut übergegangen. Wenn man da jetzt künstlich eingreift, wächst mit der Unsicherheit auch das Gefährdungspotenzial. Das ist der eigentliche Knackpunkt, warum wir, warum die SPÖ hier nicht mitstimmen kann.
Gleich eines vorweg: Wenn Sie uns hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, etwa auch Blockadepolitik oder parteipolitisches Stimmverhalten vorwerfen sollten, dann geht das ganz sicher ins Leere. Ich sage Ihnen auch gleich, warum: Wir sind nämlich mit unserer Haltung und unserer Meinung nicht allein, wir haben da Verbündete. Hochrangige Vertreter der Automobilklubs, des ÖAMTC, des Arbö – es sind der Chefjurist und der Generalsekretär hier genannt –, sehen diese Entwicklung ebenfalls äußerst kritisch. Eine abweisende Stellungnahme gibt es darüber hinaus noch von der Bundesarbeitskammer. Sie alle sind wie die SPÖ der Meinung, dass das Rechtsabbiegen bei Rot die Unfallgefahr ganz im Allgemeinen erhöhen wird, vor allem aber für bestimmte Verkehrsteilnehmer, nämlich Fußgänger und Radfahrer, und da insbesondere für seh- und hörbehinderte Verkehrsteilnehmer.
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