BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 139

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Kinderrechteausschuss, den Dani Gruber-Pruner perfekt, wie ich glaube, weiterführen wird. Du hast in diesen Ausschuss etwas hineingebracht, was sonst in der Politik nicht üblich ist, nämlich parteiübergreifend einen Ausschuss zu führen, in welchem sich alle gut verstehen, in dem alle an die Sache glauben und das wirklich so umsetzen, wie es in deinem Sinn ist. Ich hoffe, dass es so weitergeht, bin davon eigentlich fest über­zeugt, denn die handelnden Personen sind ja immer noch die gleichen und haben das im Sinn.

Ich danke dir für deine Tätigkeit und auch dafür, dass du die Fraktion in dieser Art und Weise geführt hast. Die Burgenländer werden es nicht leicht mit dir haben, das wissen wir, aber du bist eine tolle Politikerin, und ich wünsche dir im Burgenland und auch als Bürgermeisterin alles Gute. Danke für dein Engagement für uns und für den Bundesrat! Herzlichen Dank. (Allgemeiner, von den BundesrätInnen der SPÖ stehend dargebrach­ter Beifall.)

16.28

16.28.53


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Es geht um den Tagesordnungspunkt Kraftfahrliniengesetz, hoffentlich erinnern sich noch alle. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, Kraftfahrliniengesetz, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

16.29.30Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen noch zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 14. März 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte David Stögmüller, Kol­leginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechte­ausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern“ ebenfalls eine Frist bis 14. März 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenminderheit. Der An­trag ist somit abgelehnt.

16.30.23Einlauf


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 12 Anfragen eingebracht wurden.

 


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