Ich möchte ganz kurz drei Schlaglichter auf Themen richten, die mir wichtig sind. Thema Nummer eins ist der Mehrjährige Finanzrahmen. Wir haben im EU-Ausschuss jüngst die Möglichkeit gehabt, uns mit EU-Kommissar Oettinger auszutauschen, da sind Initiativen geplant. Auch der Punkt, finanzielle Mittel in die Qualifizierung von Mitarbeitern im Justizbereich zu investieren, wird meines Erachtens sehr unterstützt.
Thema Nummer zwei ist die Stärkung des Europäischen Wirtschaftsraums. Da gibt es viele Anliegen; auch der Bereich der Digitalisierung ist da ganz wesentlich. Ich ersuche, insbesondere in Bezug auf Verbandsklagen et cetera nicht einer neuen Klagsindustrie das Wort zu reden, da nicht eine neue Industrie aufzubauen, mit der Verfahren verzögert werden und Bürokratie ausgelebt wird, sondern den Schutz des Bürgers in den Mittelpunkt zu stellen.
Thema Nummer drei, das mir persönlich ein ganz besonderes Anliegen ist, hat der Herr Bundesminister in seinen Ausführungen schon angesprochen: Es geht um die Nachbarschaft, um die gute Nachbarschaft, es geht um den Westbalkan. Die Vettinginitiative betreffend Albanien ist da ganz besonders hervorzuheben. Ich glaube, wenn wir wollen, dass die Länder des Westbalkans, insgesamt die Länder der Östlichen Partnerschaft näher an Europa heranrücken, dann ist zu berücksichtigen, dass die Fragen der Freiheit, der Demokratie und insbesondere der Rechtsstaatlichkeit den Menschen in Europa und in diesen Regionen ein ganz wesentliches Anliegen sind.
Danke, Herr Bundesminister Moser, für dein Engagement in diesen Fragestellungen! Es bringt uns in Fragen der Sicherheit ein Stück weiter, und das ist, glaube ich, auch die Aufgabe der Politik in sehr komplexen Fragen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Koller.)
9.51
Präsident Ingo Appé: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Europa schützt – und Europa schützt seine Bürger und Bürgerinnen auch dadurch, dass es einen gemeinsamen Rechtsraum von geschützten Freiheiten und geschützten Verpflichtungen gibt. Die Grundlage ist damals in Tampere geschaffen worden, und die Weiterentwicklung erfolgte dann durch den Vertrag von Lissabon, dessen Wichtigkeit ich an diesem Rednerpult – vor allem in unserem alten Haus – dutzendfach verteidigt habe.
Gerade im EU-Ausschuss haben wir über eine Periode von über zehn Jahren die Kompetenzverlagerungen vom nationalen Bereich in den europäischen Bereich im Rahmen der Prüfungen von Subsidiarität und Proportionalität sehr intensiv durchgeführt und sind da im weitesten Sinne sehr einheitlich vorgegangen. Es gab immer ein klares Ja des EU-Ausschusses des Bundesrates zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Wir haben alle Bereiche unterstützt, in denen es darum geht, Erleichterungen zu schaffen, wie zum Beispiel Zeugeneinvernahmen außerhalb des Heimatlandes zu ermöglichen oder die Anwendung der eigenen Sprache zu ermöglichen. Da gibt es zwei Ebenen, und das Tolle ist eben, dass wir das auf zwei Ebenen geschafft haben: Die eine ist die strafrechtliche, über die hier heute schon viel gesprochen wurde, die andere ist die zivilrechtliche. In einem gemeinsamen Europa gibt es zum Beispiel österreichische Erblasser, die sich in Dänemark niedergelassen hatten, und auch das gilt es leichter abzuwickeln und so weiter.
Es wurde die Institution Eurojust geschaffen, und diese Institution – ich glaube, im Augenblick sind 2 300 Fälle anhängig – ist genau der richtige Rahmen für die Koordination zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Bekämpfung von Terroris-
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