BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 22

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mus, Drogenhandel, Menschenhandel, Betrug, Korruption, Computerkriminalität und so weiter. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Olaf, Frontex, aber auch Cepol ist wichtig.

Europa schützt seine Bürger. Was heißt das im Zivilbereich? – Wenn eine österreichi­sche Firma zum Beispiel einen Exekutionsbefehl gegen eine spanische Firma hat, dann wird dieser auch auf europäischer Ebene vollzogen. Da Europa auch ein gemein­samer Raum von Konsumenten und Konsumentinnen ist, ist es sehr wichtig, dass die­se Rechte auch europäisch gestützt werden. Wichtig ist vor allem – schon angespro­chen worden ist zum Beispiel der Westbalkan –, dass das auch in allen Beitrittskandi­datenverfahren angewendet wird.

Europa schützt die Bürger aber auch noch in einer anderen Weise: nämlich gegen Rechtswillkür populistischer Regierungen. Da gibt es zum Beispiel das Artikel-7-Ver­fahren gegen Polen, das die unabhängige Justiz im Grunde eliminieren wollte, und das Artikel-7-Verfahren gegen ein Land wie Ungarn, das in menschenrechtlichen Fragen, aber auch in Fragen der bürgerlichen Freiheit eine extreme Entwicklung genommen hat. Ein Grundprinzip der Europäischen Union ist, die Grundrechte zu verteidigen, die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, die sogenannten Fundamental Rights zu verteidi­gen. Man kann daher gar nicht genug unterstreichen, wie wichtig dieser Schutz zum Beispiel für die Menschen in Polen und in Ungarn ist, dass die Regierung nicht einfach Richterinnen und Richter, Höchstrichterinnen und Höchstrichter absetzen kann – das ist ein prinzipieller Eingriff in die Gewaltenteilung! Die justizielle Zusammenarbeit hat sich zur dritten Säule in der EU entwickelt, deshalb sei auch jede nationale Regierung davor gewarnt, in die Rechtsstaatlichkeit einzugreifen.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister: Nehmen Sie doch bitte die Kompetenz der Ge­setzesentwicklung wieder in das Justizministerium zurück, denn es kann nicht sein, dass ein Innenministerium Gesetzentwürfe vorlegt, die nicht aus der Hand des eigent­lich zuständigen Ministeriums kommen, nämlich des Justizministeriums! Dieses ist für Gesetzesbereinigungen, für Klärungen zuständig und hat die Kompetenz.

Eines kann ich in diesem Sinne auch mit Sicherheit sagen: Einer Sicherungshaft wer­den wir nie zustimmen, denn diese verstößt gegen die Konvention und gegen die Grundrechte in Europa. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic. – Bun­desrätin Mühlwerth: Das sieht der Doskozil aber ein bissl anders!)

9.57


Präsident Ingo Appé: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.


9.57.57

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt schon sehr viel gesagt worden, aber das ist normal, wenn man weiter hinten auf der Rednerliste ist. Ich stelle fest, bei gewissen Dingen herrschen eine gewisse Einigkeit und ein gewisser Konsens hier im Bundesrat vor, bei anderen wieder nicht.

Das Vertrauen der Bürger, das ja heute schon sehr oft angesprochen worden ist, ist etwas sehr Wichtiges – der Bürger muss aber auch das Gefühl haben, dass er ver­trauen kann, auch der Justiz, sowohl in Österreich als auch in Europa. Auch wenn To­mandl einmal in einem Buch geschrieben hat, dass Recht nicht unbedingt etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben muss, heißt das nicht, dass der Bürger nicht das Gefühl haben möchte, dass es bei der Rechtsprechung doch wenigstens einigermaßen ge­recht zugehen sollte.

 


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