BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 36

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10.31.20

Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich wohne in einer Gegend, in der ganz viele junge Familien leben. Da wird gespielt, da wird gelacht, da kommen Verwandte zu Be­such, und manchmal wird auch ein bisschen gestritten. Kurz gesagt ist aber, glaube ich, genau das spürbar und täglich erlebbar, was die allermeisten von uns als ihr urei­genes Familienbild vorgelebt bekommen haben beziehungsweise auch selbst leben und aktiv weitertragen.

Dann gibt es aber mitten in diesem Wohngebiet, gar nicht weit von mir daheim entfernt, eine Einrichtung für Menschen, bei denen genau dieses Familienbild komplett aus den Fugen geraten ist. Dort werden Kinder betreut, die eine akute Krisensituation durchle­ben, die auf professionelle Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Diese Einrichtung ist Teil des Sozialpädagogischen Betreuungszentrums Hinterbrühl, sie wurde ziemlich auf den Tag genau vor zehn Jahren eröffnet und trägt den Namen: die Brücke. Ein passender Name, denn sie tut genau das: Sie baut Brücken – Brücken zu jungen Men­schen, die ein für uns unfassbares Schicksal tragen, Brücken, um Kindern wieder ein Stückchen Stabilität und Geborgenheit zu geben, und Brücken zwischen der hochqua­litativen, liebevollen Betreuung der Kinder auf der einen Seite und der Einbeziehung ih­rer Eltern.

Ich denke, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten wirklich täglich Großartiges. Wir in Niederösterreich und in ganz Österreich können uns glücklich schätzen, dass es Einrichtungen wie die Brücke in der stationären Kinder- und Jugendhilfe gibt, und dafür möchte ich herzlich Danke sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Im ambulanten und mobilen Bereich sind es die Krisenpflegeeltern, die oft eine Rolle als solche Brückenbauer in Notsituationen einnehmen. Auch sie bewältigen Unvorstell­bares, sie leisten einen wesentlichen und wertvollen Beitrag für die Kinder, für ihre El­tern und für die gesamte Gesellschaft, und auch ihnen möchte ich im Namen meiner Fraktion heute ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt möchte ich zu den Fakten kommen und zu dem, was wir heute beschließen möchten oder, besser gesagt, was wir reparieren wollen, denn um nichts anderes geht es: Wir reparieren die Ungleichbehandlung von Krisenpflegeeltern und schaffen Gleich­heit – Gleichheit von Krisenpflegeeltern, Pflegeeltern und Eltern. Notwendig geworden ist diese Reparatur nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, der festge­stellt hat, dass Krisenpflegepersonen keine Eltern im Sinne des § 184 ABGB sind. Die­ses Urteil musste umgesetzt werden, und damit hatten Krisenpflegepersonen plötzlich von einem Tag auf den anderen keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld.

Mit dem heute anstehenden Beschluss reparieren wir das. Wir stellen den Zustand von vor dem Urteil wieder her, und jene Krisenpflegepersonen, die vor dem Urteil Kinderbe­treuungsgeld bekommen haben, werden das auch in Zukunft wieder bekommen. Sie werden es rückwirkend bis zu jenem Datum bekommen, an dem die Zahlungen einge­stellt wurden. Wir bauen damit ebenfalls eine Brücke, wir schließen eine Lücke, wenn ich so sagen darf.

Zur Schaffung von Gleichheit: Die Krisenpflegeltern auch per Definition als Eltern in das Gesetz aufzunehmen bedeutet in weiterer Konsequenz nun auch, Gleichheit zu schaf­fen in Bezug auf das, was auch für leibliche Eltern gilt. Leibliche Eltern haben ab 91 Ta­gen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld, und das gilt in dieser Form zukünftig auch für Krisenpflegeeltern. Was das in der Praxis für die Treffsicherheit des Kinderbe­treuungsgeldes bedeutet, werden wir genau beobachten – das wird ja evaluiert, das


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