BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 54

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menten und Konsumentinnen macht. Es geht nämlich immer wieder um die große Fra­ge der Durchsetzung von Rechten, und zwar gerade in diesem Bereich.

Ich komme zum allerletzten Punkt – das passt zu meiner Einleitung –: Ja zur Zusam­menarbeit im Familienwesen. Ich glaube, Sie alle hier – insbesondere die Steirer und Steirerinnen – können sich an dieses schreckliche familienrechtliche Drama um die Obsorge eines Kindes zwischen, ich glaube, einer steirischen Mutter und einem däni­schen Vater erinnern. (Bundesrat Samt: Umgekehrt!) Oder umgekehrt. Dänemark hat die Obsorge anerkannt, Österreich hat anders entschieden. Jedenfalls haben wir jetzt ununterbrochen Kindesentführungen. Das muss doch nicht sein!

Das heißt, wir brauchen in Familienangelegenheiten und hinsichtlich der Folgen, die sich zum Beispiel bei Trennungen aus dem Familienrecht und den Kinderrechten erge­ben, eine gegenseitige Anerkennung und eine gegenseitige Vollstreckung. Das ist doch irgendwie aus einem menschlichen Grundverständnis, aber auch aus einem juris­tischen Grundverständnis das Nonplusultra! Das brauchen wir, Herr Bundesminister, und ich hoffe, dass wir weiteren Kindern solche Schicksale wie diesem steirisch-dä­nischen Kind ersparen können! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.42


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich erteile es ihm.


11.42.47

Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Bezüglich des Berichts zur Jahres­vorschau auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes sowie des Achtzehn­monatsprogrammes des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes ist einmal zu sagen, dass wir den Rumänen viel Glück und Erfolg wünschen. Rumänien macht das ja zum ersten Mal, und daher fehlen auch gewisse Erfahrungswerte. Es ist nicht so einfach, wenn man das das erste Mal macht. Der Botschafter aus Rumänien war vor einigen Wochen auch hier im Hause, und ich habe mich auch mit ihm unter­halten. Sie sind guter Dinge, sie sind bemüht und setzen sich auch sehr ein, aber es ist eben nicht so leicht, wenn man so etwas das erste Mal macht.

Als zusätzliche Erschwernis ist sozusagen die verkürzte Zeit zu nennen. Warum gibt es diesfalls eine Zeitverkürzung? – Wie wir alle wissen, finden Ende Mai die EU-Wahlen statt, und somit fehlt eben eine gewisse Zeit, um die unterschiedlichsten Vorhaben durchzuführen. Das ist erschwerend, aber das kann man leider nicht ändern, denn selbstverständlich sind die EU-Wahlen auch wichtig, und ich hoffe, dass sehr viele EU-Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Wahlbeteiligung sehr hoch ist, weil das auch ein Zeichen einer gut funktionierenden Demokratie ist. Somit ist das zu unterstreichen.

Dann geht es weiter mit Finnland und Kroatien. Kroatien macht das so wie Rumänien auch zum ersten Mal. Sie haben dann aber wieder volle sechs Monate zur Verfügung. Ich denke aber, dass wir mit dem Programm betreffend Vorhaben recht gut unterwegs sind.

Noch ein kurzer Rückblick auf unsere österreichische Ratsvorsitztätigkeit. Ich meine, dass wir damit sehr erfolgreich waren. Wir haben sehr viele gute Dinge auf den Weg gebracht. Beispielsweise sind das hohe Niveau bezüglich Datenschutz, aber auch die Stärkung unseres Wirtschaftsraumes und vor allem auch der Schutz der europäischen Außengrenze zu nennen. Es ist ja auch nicht unerheblich, hier die Wichtigkeit zu unter­streichen.

Insgesamt ist zu sagen, dass wir unseren Verpflichtungen sehr gut nachgekommen sind. Dazu zwei Beispiele: Das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg


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