BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 75

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27.2.2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrags­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile das Wort.


13.05.47

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen auf der Ga­lerie und zu Hause! Das Bild muss auf die e-card. – Gut, keine Frage, das ist keine neue Idee, es ist eine schon sehr alte Idee. Das Problem liegt aber in der Umsetzung. Das Wie – wie es organisiert wurde – ist das Problem. Wieder ist – wie schon öfter seit Antritt der Regierung – die Umsetzung an Schwachstellen nicht zu übertreffen: wieder ohne Begutachtung, ohne Debatte, ohne im Parlament einen Rückverweisungsantrag anzunehmen oder die Materie ordentlich zu verhandeln und eine sinnvolle Umsetzung zu erreichen.

Eigentlich lagen zuzeiten der Vorgängerregierung die Vorbereitungen im ersten Schritt beim Innenministerium. Dieses wäre dafür zuständig gewesen, das Foto auf die Karte zu bringen. Das wurde nicht umgesetzt. Warum das Innenministerium das damals nicht gemacht hat, wissen wir nicht. Jetzt aber wurde die Verantwortung von der Regierung auf den Hauptverband umgewälzt.

Was wird dieses neue Foto bringen? – Man kann es nicht recht erkennen, denn dieses Foto auf der e-card macht die e-card nicht zum Ausweis. Ein Ausweis ist weiterhin not­wendig. Die e-card ist kein Ausweisdokument. Worin liegt also dann der Nutzen? – Schon bisher wurde kontrolliert, denn alle Ärztinnen und Ärzte in Österreich sind ver­pflichtet, einen Lichtbildausweis zur e-card zu verlangen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das macht aber kein Arzt ...!) Anscheinend hat man von Regierungsseite kein wirkli­ches Vertrauen in die Ärzteschaft, dass ordentlich kontrolliert wird. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Kontrollieren müssen die Ärzte weiterhin, auch mit dem Foto auf der e-card. Die Ausweise müssen vorgelegt werden. Wo, bitte, ist der Sinn der Maßnahme, jetzt abgesehen von den Kosten?

Das Missbrauchsargument ist mehr als bedenklich. Nach einer parlamentarischen An­frage lautet die Antwort des Sozialministeriums: 812 Missbrauchsfälle im Zeitraum 2014 bis 2016. Die durchschnittliche Schadenshöhe im bestätigten Missbrauchsfall wird laut Wiener Gebietskrankenkasse mit 300 Euro beziffert. Rechnet man diese Schadens­höhe nun auf die 812 Fälle hoch, kommt man im besagten Zeitraum auf eine Scha­denssumme von maximal 250 000 Euro. Selbst wenn man noch eine Dunkelziffer hin­zurechnet, kommt man höchstens auf 300 000 Euro. Jeder Schadensfall ist wie jeder Missbrauchsfall beklagenswert, aber man muss immer die Relation und die Sinnhaf­tigkeit sehen. In dieser Hinsicht ist das Foto ein enorm hoher Preis. Der bürokratische Aufwand ist unglaublich.

Jetzt die Frage: Woher kommt denn das Foto? – Von Personen, die keinen österrei­chischen Reisepass, keinen Personalausweis oder Führerschein besitzen, gibt es wo­möglich gar kein Foto in irgendeiner Datenbank. Das sind rund 457 000 Österreiche­rinnen und Österreicher. Für die Beschaffung von Fotos dieser Personengruppe sind die Sozialversicherungsträger zuständig. Es können auch alte Fotos genommen wer-


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