flussnahme auszuschalten. Wie Ihre Wortmeldungen ergeben haben, ist diese Einrichtung tatsächlich äußerst erfolgreich.
Ein Thema im Rahmen der Urteile der Gerichtsbarkeit ist angesprochen worden.
Ich muss sagen, dass wir im internationalen Vergleich stolz auf unsere Justiz sein können. Gleichzeitig hat sich auch gezeigt, dass, wenn man vorschnell Gerichtsurteile diskutiert beziehungsweise kritisiert, dies in letzter Konsequenz auch dazu führen kann, dass man im Rahmen beispielsweise eines Rechtsmittels oder einer zweiten Instanz bei Urteilen, die der Justiz als nachteilig ausgelegt werden, zu einem anderen Ergebnis kommt.
Ich möchte nur das Urteil im Fall Maurer erwähnen, das vor Kurzem wiederum aufgehoben worden ist. Der Fall ist an die erste Instanz rückverwiesen worden.
Man sollte und muss auch beim Kuhurteil, das den Tod einer Frau betrifft, weitere Präzisierungen vornehmen und gleichzeitig auch Aufklärungsarbeit machen. Dazu sollte man aber das Urteil als solches einmal durchlesen und schauen, was der Sachverhalt war und ihn gleichzeitig als Sachverhalt wahrnehmen; zudem hat auch der Richter darauf hingewiesen, dass sich das auf einen Einzelfall bezieht.
Das heißt, man soll die Justiz nicht bereits aufgrund eines Einzelfalles, aufgrund eines Urteils in irgendeiner Art und Weise angreifen und ihr gleichzeitig unterstellen, dass sie in irgendeiner Art und Weise weltfremd agieren würde. Ich kann erwähnen, wir haben erfahrene und ausgebildete Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen und nicht richterliches Personal, die im internationalen Beispiel genau das tun, was mir wichtig ist, nämlich unabhängig, transparent und bürgernah zu agieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.03
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich sehr herzlich die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Frau Mag. Hartinger-Klein. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich darf auch die neuen Gäste auf der Galerie begrüßen. Schön, dass Sie im Bundesrat sind! (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (492 d.B. und 497 d.B. sowie 10126/BR d.B.)
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom
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