Der Bericht umfasst knapp 160 Seiten, und jeder Fall – natürlich ohne Namen – ist sehr genau dokumentiert. Diesem Bericht nach kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass das oftmals in Zweifel gezogene Recht beziehungsweise auch die Pflicht – es wird immer wieder vergessen, es ist ja auch die Pflicht –, den Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen, mit bestmöglicher Transparenz gehandhabt wird, da all diese Weisungen in den jeweiligen Ermittlungsakt hineinkommen und den Parteien des Strafverfahrens vollumfänglich zur Kenntnis gelangen, und es wird, wie heute hier, darüber Bericht erstattet, nachdem die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden. Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben. Wir werden diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.59
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile es.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident! Meine sehr geehrte Frau Bundesministerin Hartinger-Klein! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte mich im Zusammenhang mit diesem Weisungsbericht und den darin enthaltenen 54 Weisungen dafür bedanken, dass sie von Ihnen zur Kenntnis genommen werden.
Gleichzeitig möchte ich erwähnen, dass mir als Justizminister sehr viel daran liegt, größtmögliche Transparenz zu schaffen. Ich finde daher auch die Einrichtung des Weisungsrates, die am 1. Jänner 2016 stattgefunden hat, äußerst positiv, weil gerade der Weisungsrat für Transparenz sorgt und für den Bundesminister gleichzeitig ein qualitativ sehr hochwertiges Beratungsgremium darstellt.
In dem Zusammenhang bedanke ich mich natürlich bei den derzeitigen Mitgliedern des Weisungsrates, das sind Generalprokurator Dr. Franz Plöchl als Vorsitzender, Generalprokurator in Ruhe Dr. Walter Presslauer und Frau Universitätsprofessorin Dr. Susanne Reindl-Krauskopf. Sie sind hervorragende Berater und eine hervorragende Beraterin, die tatsächlich dazu beitragen, dass die Justiz nicht angegriffen werden kann, sondern transparent ihre Aufgaben im Sinne der Bevölkerung und im Sinne des Wirtschaftsstandortes erbringt.
Es ist im Rahmen der Debatte unter anderem von Herrn Bundesrat Wanner angesprochen worden, inwieweit es zweckmäßig wäre, einen Bundesgeneralanwalt einzurichten. In dem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass vor der Einrichtung des Weisungsrates im Jahr 2016 Beratungen unter Beiziehung von Vertretern der Höchstgerichte, des Bundesministeriums, der Oberstaatsanwaltschaften sowie von Universitätslehrern, Staatsanwälten, Richtern und dergleichen stattgefunden haben. Da ist unter anderem festgehalten worden, dass gerade die Einführung eines Generalstaatsanwaltes negative Folgen auf die Interpellation beziehungsweise auf die Kontrolle hätte.
Ich denke beispielweise an Punkte betreffend die Ausführungen zur Frage des Bundesstaatsanwaltes, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine solche Einrichtung die Einschränkung der politischen Kontrolle, den Verlust der Kontrollmöglichkeit der Volksanwaltschaft insbesondere bei Säumnis zur Folge hätte. Es gäbe keine Untersuchungsausschüsse mehr in Bezug auf die Tätigkeit der Staatsanwälte, ebenso wäre die staatsanwaltschaftliche Verwaltung, anders als die Justizverwaltung der Gerichte, an keine Weisungen mehr gebunden. Durch den Wegfall des Misstrauensvotums des Ministers fiele aller politische Druck auf die Staatsanwälte. Die rechtliche Verantwortung bliebe bei den Staatsanwälten und könnte nur schwer geltend gemacht werden.
Das war damals der Grund, dass man einstimmig zur Ansicht gelangt ist, dass man einen Weisungsrat einrichtet, um eben dadurch jeden Anschein einer politischen Ein-
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