BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 139

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Gefördert werden – auch das ist etwas ganz Wichtiges, Sie werden sicher in Ihren Regionen Kunst- und Kulturschaffende haben, die davon profitieren oder diese Form von Unterstützung gerne annehmen – multilaterale Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke und Plattformen sowie literarische Übersetzungen. Teilnahmeberechtigt sind – auch das ist ein wichtiges Wissen – Einrichtungen im Kultur- und Kreativsektor in EU-Mitgliedstaaten sowie in weiteren europäischen Ländern, die ein Abkommen mit der Europäischen Kommission abgeschlossen haben – denn nicht alle nehmen an die­sem Kulturrahmenprogramm teil.

Gefördert werden: Film- und Literaturfestivals, Buchübersetzungen, Lizenzen für Buch­übersetzungen, Akkreditierungen, finanzielle Unterstützungen, internationale Koopera­tionen für Filmproduktionen in Österreich und anderen TV-Anstalten und digitale Kunst- und Kulturprojekte – zum Beispiel die Ars Electronica als weltweit größtes Festival für digitale Kunst- und Kulturprojekte, die jedes Jahr in Oberösterreich stattfindet. Sie alle werden konkrete Beispiele aus Ihren Regionen kennen, die über Österreich EU-geför­dert sind.

Wichtig in Medienzeiten sind auch Trainingsprogramme im Bereich Media oder die Vernetzung der internationalen Filmhochschulen. Eine Debatte, die uns immer wieder begleitet – diesmal ganz besonders – ist die Bewerbung als und Teilnahme an der Eu­ropäischen Kulturhauptstadt. Österreich ist ja mit drei Bewerbungen auf der Shortlist. Sowohl die Stadt Graz als auch die Stadt Linz haben ungemein von der Europäischen Kulturhauptstadt profitiert, beide Städte konnten ihren Kulturschwerpunkt sehr, sehr gut weiterentwickeln.

Deswegen geht es auch um Kooperationsprojekte, die das Kernstück des Programms bilden. Es geht um Projektpartnerschaften, Projektträger und darum, die Konzeption sowie Finanzierung entsprechend umzusetzen. Die Schwerpunkte sind Mobilität, Pro­fessionalisierung und Publikumsentwicklung. Was so trocken klingt, ist ein sehr wich­tiger Teil der Arbeit unserer Kulturschaffenden, die das Fenster Österreichs weit öffnen.

Für die sogenannten kleinen Projekte – das sind drei Kulturveranstalter aus drei ver­schiedenen Ländern – gibt es einen Zuschuss von maximal 200 000 Euro. Für die so­genannten großen Projekte müssen schon Profis am Werk sein und sechs Projekt­träger aus sechs verschiedenen Ländern gemeinsam an Kulturprojekten arbeiten. Für beide Kategorien gilt die Laufzeit von vier Jahren.

Es gibt eine sehr gute Übersicht, die man geschaffen hat, und ein ambitioniertes Pro­gramm Österreichs für Kunst, Kultur und Medien im europäischen Kontext – dargestellt in diesem Bericht. Das heißt, die Vorgaben sind umfangreich. Ich wünsche unserem Bundesminister Blümel viel Erfolg bei dieser Arbeit. Wir werden dem Bericht selbst­verständlich zustimmen, und ich lade Sie alle ein, das im Sinne einer gemeinsamen Gesprächskultur auch zu tun. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.28


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Monika Mühl­werth zu Wort gemeldet. Ich erteile es.


17.29.08

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Kollegin Schulz, hat die Jahresvorschau ja wirklich sehr ausführlich beleuchtet – danke schön, da muss ich das nicht alles noch einmal wiederholen.

Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die mir auch persönlich wichtig sind. Zum einen ist das das Thema Subsidiarität, das uns seit Jahren im EU-Ausschuss des Bun-


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