Genau aus diesem Grund haben wir als österreichische Ratspräsidentschaft das Motto, ein Europa, das schützt, gewählt: erstens Schutz vor illegaler Migration, weil diese natürlich ein wesentlicher Bestandteil der Ängste der Menschen war und ist; zweitens Schutz des Wohlstandes in Europa durch eine intensivere Wettbewerbsfähigkeit, auch was den digitalen Binnenmarkt betrifft – das heißt auch Level Playing Field, Wettbewerbsgleichheit für europäische, für österreichische Internetunternehmen verglichen mit den großen amerikanischen Konzernen, was ganz, ganz wichtig ist, das heißt Copyrightrichtlinie, Eigentumsschutz im digitalen Raum, faire Besteuerung von Google, Facebook et cetera, also lauter wesentliche Dinge, um den gemeinsamen Binnenmarkt zu stärken –, und drittens Stabilität in der Nachbarschaft.
Die Staaten am Westbalkan, in Südosteuropa, sind ja schon angesprochen worden. Ich halte das gerade in diesem Jahr für einen der wesentlichen Aspekte. Gerade wenn ein Land in diesem Halbjahr die Union verlässt, sollten wir ein Zeichen setzen, dass das nicht zu einem Schrumpfen der EU führt, sondern dass wir diese Chance wahrnehmen und ernst nehmen und eine Erweiterung deswegen absichtlich ins Auge fassen sollten.
Das war auch einer der wesentlichen Aspekte während der österreichischen Ratspräsidentschaft, nämlich die Länder am Westbalkan zu motivieren, den Weg Richtung Europa weiterzugehen. Das heißt aber auch, dass die Hand der EU ausgestreckt bleiben muss und nicht zurückgezogen werden darf. Wenn wir das nämlich tun, wenn wir die Motivation, die es in Südosteuropa für die Transformationsprozesse Richtung Europa gibt, nicht ernst nehmen und nicht wertschätzen, dann werden dort skeptische und nationalistische Kräfte auftreten, die sagen: Die wollen uns ja gar nicht, machen wir es lieber anders!
Das darf nicht passieren. Deswegen sollten wir die Entwicklung ernst nehmen, die es beispielsweise in der Konfliktlösung zwischen Nordmazedonien und Griechenland gegeben hat. Das ist auch eine Motivation für die Konfliktlösung zwischen Pristina und Belgrad. Es gehört sich da auch, dass, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, Europa hoffentlich den nächsten Schritt geht und im Juni mit Albanien und Nordmazedonien, die ja die Anforderungen erfüllt haben, Beitrittsverhandlungen eröffnet. Dafür werden wir uns in diesem Halbjahr besonders einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.44
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Gesundheit zur Berichterstattung über den Gesetzesantrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeit und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz) geändert wird, eine Frist bis 11. April 2019 zu setzen.
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