Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungs­ge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

der Unterrichtungen der Bundeskanzlerin gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungs­gesetz betreffend

Nominierung des österreichischen Kommissionsmitgliedes für die Periode 1. November 2019 bis 31. Oktober 2024 und

Nominierung der österreichischen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ausschusses der Regionen für die Periode 2020 bis 2025,

der Schreiben der Präsidenten des Oberösterreichischen und Niederösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates,

der Schreiben des Generalsekretärs im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz,

eines Schreibens der Bundeskanzlerin betreffend Amtsenthebung der Bundesregie­rung gemäß Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Betrauung der Mitglieder der scheidenden Bundesregierung, darunter die Bundesminister im Bundes­kanzleramt Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. und Mag.a Ines Stilling in dem sich aus den Entschließungen vom 5. Juni 2019 ergebenden Umfang gemäß Art. 71, gemäß Art. 71 in Verbindung mit Art. 77 Abs. 3 sowie gemäß Art. 71 in Verbindung mit Art. 77 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes und der Betrauung der Bundes­kanzlerin mit der Fortführung der Verwaltung durch den Bundespräsidenten

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen:

(Anlage 1) (siehe auch S. 36)

2. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2018 (III-292 d.B. und 684 d.B.)

3. Schreiben der Bundeskanzlerin gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Nomi­nierung:

von Herrn Dr. Johannes Hahn zum Mitglied der Europäischen Kommission für die Periode 1. November 2019 bis 31. Oktober 2024 (Anlage 2)

und

der österreichischen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ausschusses der Regionen für die Periode 2020 bis 2025 (Anlage 3)

4. Schreiben der Landtage:

Schreiben des Präsidenten des Oberösterreichischen Landtages betreffend Mandats­verzicht bzw. Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Anlage 4)

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Wahl von Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 5)

5. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Schreiben des Generalsekretärs im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres betreffend Aufnahme von Verhandlungen

über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Frauen und Gleichstellung sowie Familien und Jugend (Anlage 6)

und

über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik über die Auslieferung (Anlage 7)

sowie

über ein Übereinkommen über die Haftung bei grenzüberschreitenden Flugsicherungs­diensten (Anlage 8)

6. Schreiben der Bundeskanzlerin:

betreffend Amtsenthebung der Bundesregierung gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Betrauung der Mitglieder der scheidenden Bun­desregierung, darunter die Bundesminister im Bundeskanzleramt Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. und Mag.a Ines Stilling in dem sich aus den Entschließungen vom 5. Juni 2019 ergebenden Umfang gemäß Artikel 71, gemäß Artikel 71 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 sowie gemäß Artikel 71 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes und der Betrauung der Bundeskanzlerin mit der Fortführung der Verwaltung durch den Bundespräsidenten (Anlage 9)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates:

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über technische Unterwegskontrollen in den Jahren 2017 & 2018 (III-691-BR/2019 d.B.)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

und

Grüner Bericht 2019 (III-692-BR/2019 d.B.)

zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

*****

*****

*****

*****

*****

*****

*****

*****

*****

*****

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Verbin­dungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt von 9. bis 12. Oktober 2019 in Baku, Aserbaidschan, bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Finanzen sowie öffentlichen Dienst und Sport Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA mit seiner Vertretung.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Dies ist nicht der Fall.

Fristsetzungsanträge

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich be­kannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 237/A(E)-BR/2017 betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 18. Dezember 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Frist­set­zungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein­gebracht hat, wonach dem Ausschuss für Verkehr zur Berichterstattung über den Ent­schließungsantrag 262/A(E)-BR/2019 betreffend „zweigleisigen Ausbau der Nordwest­bahnstrecke zwischen Stockerau und Hollabrunn“ eine Frist bis 18. Dezember 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.