Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Ich darf mich an dieser Stelle sehr, sehr herzlich bei den Damen von der Bundesratskanzlei für die ständige Servicierung und Arbeit für uns bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. Covid-19-Gesetz, 402/A und 115 der Beilagen sowie 10291/BR der Beilagen.
Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wahrung der Grundrechte“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (283/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ausweitung und Harmonisierung der Befugnisse im Assistenzeinsatz“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (284/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (285/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „‚Reparaturpaket Wirtschaftʼ zur Bewältigung der Covid-19-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (286/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (287/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Wir dürfen kein Kind zurücklassen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerin in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin um den Aufruf der BundesrätInnen in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Miesenberger geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Die Stimmabgabe ist beendet. Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen nochmals kurz die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.42 Uhr unterbrochen und um 15.44 Uhr wieder aufgenommen.)
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Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ bei 35 abgegebenen Stimmen 20 „Ja“-Stimmen und 15 „Nein“-Stimmen.
Der Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen. (288/E-BR/2020)
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Appé;
Bernard;
Dim;
Grimling, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kaske, Kovacs;
Leinfellner;
Novak;
Ofner;
Pisec, Prischl;
Reisinger, Rösch;
Schachner, Schererbauer, Schilchegger, Schumann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Auer;
Bader, Berger-Grabner;
Eder-Gitschthaler;
Hirczy, Holzner;
Kaltenegger, Kornhäusl;
Lackner;
Miesenberger;
Preineder;
Ringer;
Schreuder, Seeber;
Zeidler-Beck.
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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Bader, Schumann, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (289/E-BR/2020)
Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerin in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin um den Aufruf der BundesrätInnen in alphabetischer Reihenfolge. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.
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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Miesenberger geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Die Stimmabgabe ist damit beendet.
Ich unterbreche wieder die Sitzung zur Auszählung der Stimmen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.48 Uhr unterbrochen und um 15.49 Uhr wieder aufgenommen.)
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Ich nehme jetzt die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ bei 35 abgegebenen Stimmen 20 „Ja“-Stimmen und „15“ Nein-Stimmen.
Der Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen. (290/E-BR/2020)
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Appé;
Bernard;
Dim;
Grimling, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kaske, Kovacs;
Leinfellner;
Novak;
Ofner;
Pisec, Prischl;
Reisinger, Rösch;
Schachner, Schererbauer, Schilchegger, Schumann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Auer;
Bader, Berger-Grabner;
Eder-Gitschthaler;
Hirczy, Holzner;
Kaltenegger, Kornhäusl;
Lackner;
Miesenberger;
Preineder;
Ringer;
Schreuder, Seeber;
Zeidler-Beck.
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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz, 403/A und 116 der Beilagen sowie 10292/BR der Beilagen.
Der gegenständliche Beschluss enthält Verfassungsbestimmungen, die der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Tagesordnung ist erschöpft.