Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz) (485/A und 131 d.B. sowie 10315/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz) (484/A und 132 d.B. sowie 10296/BR d.B. und 10316/BR d.B.)
Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu Punkt 5 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger, Berichterstatter zu Punkt 6 ist Herr Bundesrat Ingo Appé. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Lieber Herr Gesundheitsminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz) (485/A und 131 d.B.).
Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4.5.2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Präsident Robert Seeber: Ich bitte um den zweiten Bericht. – Bitte.
Berichterstatter Ingo Appé: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28.4.2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4.5.2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28.4.2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz), gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Präsident Robert Seeber: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Sehr verehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher, die Sie über den Livestream zugeschaltet sind! Ich habe in meiner letzten Rede damit geendet und ich möchte es heute an den Beginn meiner Rede stellen, nämlich all jenen Menschen in unserem Land meinen aufrichtigen und tief empfundenen Dank auszusprechen, die die Maßnahmen unserer Bundesregierung mitgetragen haben und es dadurch ermöglicht haben, dass jetzt schon erste Lockerungen vorgenommen wer-
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