nahmen einverstanden erklärt. Nun können wir Stück für Stück zu einer neuen Normalität zurückkehren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Mit den Änderungen des 12. COVID-19-Gesetzes soll sichergestellt werden, dass die Behörden wieder ihren Betrieb aufnehmen können. Verhandlungen sollen entweder mittels Videokonferenzen oder wenn möglich auch in Anwesenheit von Personen stattfinden, wenn ein Mindestabstand eingehalten werden kann. Dankenswerterweise wurden in einem überparteilichen Schulterschluss im Nationalrat im 2. COVID-19-Gesetz einstimmig sehr wichtige Maßnahmen beschlossen, zum Beispiel eine Fristunterbrechung für alle Verwaltungsverfahren, damit Menschen nicht daran gehindert werden, entsprechende Beschwerden einzubringen und an Verfahren teilzunehmen. Diese Fristunterbrechung endete aber am 30.4., und ab 1.5. fingen die Fristen wieder neu zu laufen an.
Zu den Verwaltungsverfahren möchte ich sagen, dass sie geführt werden sollen, da kein Rückstau entstehen darf, und dass deshalb in Abänderung des § 3 die Form der Videokonferenzen für Verhandlungen vorgesehen ist. Damit können Verhandlungen in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Die digitalen und technischen Hilfsmittel werden in der Verfahrensordnung verankert. Diese Maßnahme soll verhindern, dass jemand schlechtergestellt wird, wenn er wegen technischer Unmöglichkeit am Verfahren nicht teilnehmen konnte. Dies wurde heute auch im Verfassungsausschuss behandelt, und dort konnten sicher die gute Absicht klargestellt und offene Fragen geklärt werden.
Diese Novelle beinhaltet auch eine Fristverlängerung für die Abschlussprüfungen bei den Integrationsvereinbarungen für jene Fälle, in denen diese Prüfungen jetzt nicht abgenommen werden können. Da sollte durch die Zeit der Krise kein Nachteil entstehen. All das wurde ausführlich auch im Verfassungsausschuss des Nationalrates diskutiert, Anregungen der FPÖ und der NEOS wurden aufgenommen, der Verfassungsdienst wurde einbezogen – in dem Fall war ja der Verfassungsdienst nicht nur einbezogen, er war auch legistisch tätig, und da, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sollte man, glaube ich, schon Vertrauen haben.
Der vorliegende Gesetzesantrag zur Novelle des AMA-Gesetzes soll dem Verwaltungsrat und dem Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria die Möglichkeit einräumen, Beschlüsse im Umlaufweg und per Videokonferenz zu fassen. Diese Novelle soll mit 31.12.2020 wieder außer Kraft treten. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Die Menschen in unserem Land haben in diesen krisenhaften Wochen so viel Solidarität und Gemeinsamkeit gezeigt: Bitte zeigen wir diese Einigkeit auch bei der Beschlussfassung zu diesem 12. COVID-19-Gesetz!
Deswegen stelle ich folgenden Antrag:
Antrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR
der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu Top 8, Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz 2017, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz 2020, das Zustellgesetz 1982 und das Agrarmarkt Austria Gesetz 1992 (AMA-Gesetz 1992) geändert werden (12. COVID-19-Gesetz)“ (437/A und 136 d.B.), in der 906. Sitzung des Bundesrates
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