Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) beschlossen wird (142 d.B. sowie 10307/BR d.B.)
Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Robert Seeber: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich erteile dieses.
Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dienstag, 5. Mai, wir halten durch.
Veranstalter von abgesagten Kunst-, Kultur- und Sportereignissen müssen nach einem Mehrheitsbeschluss des Nationalrates den Ticketpreis nicht rückerstatten, stattdessen soll eine Gutscheinlösung das Problem beheben. Die Regelung lautet: Tickets bis 70 Euro – Gutschein in Höhe des Ticketpreises; Tickets von 70 bis 250 Euro – Gutschein bis 70 Euro und Rückerstattung des Differenzbetrages; Tickets über 250 Euro – Rückerstattung von 180 Euro und Gutschein für den Differenzbetrag. Wurden mehrere Tickets auf einmal erworben, zum Beispiel bei Festivals, ist jede einzelne Buchung beziehungsweise jeder einzelne Veranstaltungstag gesondert zu behandeln.
Auf den ersten Blick vermag dieses Gutscheinmodell unmittelbare Liquiditätsprobleme von Veranstaltern zu lösen. In der Praxis wird es jedoch nur für große Festivals, Top Acts und Abomodelle eine temporäre Erleichterung bringen, also für Veranstaltungen, bei denen die Karten lange im Voraus erworben werden. Für die vielen kleinen Kulturinitiativen und Kulturveranstalter ist das Modell jedoch weder praktikabel noch zielführend. Explizit in der freien Kulturszene erfolgt der Kartenvorverkauf wesentlich kurzfristiger. Ist bereits alles abgesagt, können auch keine Tickets mehr verkauft werden, die zurückzuerstatten sind.
Finanzielle Auswirkungen der Coronakrise werden in die Zukunft verschoben. Weder lässt sich das Kontingent an Tickets, die pro Veranstaltungsstätte verkauft werden können, beliebig steigern, noch ist die Anzahl der Veranstaltungen, die nachgeholt werden können, beliebig steigerbar. Werden jetzt Gutscheine für zukünftige Veranstaltungen ausgestellt, fehlen die Einnahmen später, wenn die Gutscheine eingelöst werden.
Die finanziellen Auswirkungen werden in die Zukunft verschoben, ein finanzielles Desaster auf Raten wird die Folge sein. In der Konsequenz heißt das auch, dass die
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