Vizepräsident Michael Wanner: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatung abgeschlossen und schriftlich Bericht erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände und die Wahl der beiden Vizepräsidentinnen beziehungsweise -präsidenten, der Schriftführerinnen und Schriftführer, der Ordner und Ordnerinnen für das zweite Halbjahr auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Michael Wanner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 10 und 11, 13 bis 19 sowie 21 und 22 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
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Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler, den Herrn Staatssekretär und den Herrn Außenminister recht herzlich. Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.) Frau Ministerin, Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen, Sie sitzen genau im Eck! Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Fristsetzungsantrag
Vizepräsident Michael Wanner: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Alkoholsteuergesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Digitalsteuergesetz 2020, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzprokuraturgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Punzierungsgesetz 2000, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert werden (2. Finanz-Organisationsreformgesetz – 2. FORG)“, eine Frist bis 8. Juni 2020 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend, werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Da weiters die Durchführung einer Debatte nach § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung über diesen Antrag beantragt wurde, lasse ich hierüber sogleich abstimmen.
Ich ersuche nun alle Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
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