BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 225

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des Gesundheitsbereichs, der Stärkung eines staatlichen Gesundheitssystems sein. Ich halte das für extrem wichtig. Auch das ist eine der zentralen Lehren, die aus der Pande­mie gezogen werden konnten: dass wir dann sicher sind, dass wir dann gut versorgt sind, dass wir dann krisensicherer aufgestellt sind, wenn das Gesundheitssystem funk­tioniert. Das österreichische hat bewiesen, dass es gut aufgestellt ist, in anderen euro­päischen Ländern hat das leider nicht so ausgesehen, und das sollte uns schon die Si­cherheit geben, in welche Richtung wir gemeinsam arbeiten müssen.

Ein weiteres zentrales Thema der deutschen Ratspräsidentschaft wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen sein. Da werden wir im Juli noch auf nationaler Ebene einen Ge­setzentwurf, eine Regierungsvorlage einbringen, nämlich was die österreichischen Maß­nahmen im Bereich Digitalisierung betrifft, und es wird während des deutschen Ratsvor­sitzes auch eine erste größere Initiative zum europäischen Gesundheitsdatenraum ge­startet werden, weil wir da ja grenzüberschreitend planen müssen.

Die in Österreich durchaus unterschiedlich diskutierte App ist ein Beispiel dafür, dass es wenig Sinn macht, in diesem Bereich rein mit nationalen Projekten und Regelungen zu agieren, sondern dass es in diesem Zusammenhang grenzüberschreitende Projekte braucht.

Das heißt, ich bin in diesen drei Bereichen, im Gesundheitsbereich, im Sozialbereich und im VerbraucherInnenbereich, eigentlich recht optimistisch, dass wir in den nächsten Monaten wirkliche Fortschritte machen. Wir werden uns in den nächsten Monaten ge­meinsam, denke ich, gut und intensiv einbringen, und ich bin gerne dazu bereit, auch Sie ständig am Laufenden darüber zu halten, was wir im Rahmen der deutschen Rats­präsidentschaft und auch auf anderen Ebenen in diesen zentralen Bereichen weiterbrin­gen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

22.50

22.50.26


Präsident Robert Seeber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.51.0024. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ord­ner/innen für das 2. Halbjahr 2020


Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Mit 1. Juli 2020 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Salzburg über, und gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz ist die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, zum Vorsitz berufen. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten/innen


Präsident Robert Seeber: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Er­heben von den Sitzen vornehmen lassen.

 


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