Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Michael Wanner lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
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(Bundesrat Michael Wanner bedankt sich und nimmt die Wahl an.)
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Ich darf dir herzlich gratulieren! (Allgemeiner Beifall.)
Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Mag. Christian Buchmann lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
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(Bundesrat Mag. Christian Buchmann bedankt sich und nimmt die Wahl an.)
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Ich darf dir herzlich gratulieren, Christian. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Wahl der Schriftführer/innen
Präsident Robert Seeber: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführer.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Mag. Dr. Doris Berger-Grabner, Andreas Arthur Spanring, Wolfgang Beer und Johanna Miesenberger für das 2. Halbjahr 2020 zu Schriftführerinnen beziehungsweise zu Schriftführern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich die Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.
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