BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 228

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Amtes für Betrugsbekämpfung, das Alkoholsteuergesetz, das Amtshilfe-Durchführungs­gesetz, das Bodenschätzungsgesetz, das Digitalsteuergesetz, das Einkommensteuer­gesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Gebührengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Punzierungsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz geändert werden – das sogenannte 2. Finanz-Organisationsreformgesetz –, eine Frist bis 8. Juni 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Mar­co Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert werden – das Budgetbegleitgesetz 2020 –, eine Frist bis 8. Juni 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Mar­co Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geän­dert wird – das 21. COVID‑19-Gesetz –, eine Frist bis 8. Juni 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

22.59.06Einlauf und Zuweisung


Präsident Robert Seeber: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungs­weise in der heutigen Sitzung insgesamt zehn Anfragen, 3765/J-BR/2020 bis 3774/J-BR/2020, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 276/A(E)-BR/2020 der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der deutschsprachigen Volksgruppe in Slo­wenien“, der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

 


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