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Präsident Mag. Christian Buchmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 919. Sitzung des Bundesrates, die auf­grund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates für heute einberufen wurde. (BundesrätInnen der FPÖ tragen Buttons mit der Aufschrift „Kurz muss weg“ am Revers.)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 918. Sitzung des Bundesrates vom 22. Dezember 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.

Zur 919. Sitzung des Bundesrates begrüße ich sehr herzlich Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz (Beifall bei ÖVP und Grünen), Herrn Vizekanzler Mag. Werner Kogler (Beifall bei ÖVP und Grünen), Frau Bundesministerin Dr. Susanne Raab (Beifall bei ÖVP und Grünen) und Herrn Bundesminister Dr. Martin Kocher. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.) Herzlich willkommen!

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Christian Buchmann: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Enthebung von Frau Bundesministerin Christine Aschbacher gemäß Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleich­zei­tiger Ernennung von Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher zum Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend gemäß Art. 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 4)

2. Schreiben des Bundeskanzleramtes

Enthebung von Frau Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung von Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher zum Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz (Anlage 2)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Christian Buchmann: Eingelangt ist

ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. von 13. bis 16. Jänner 2021 in Äthiopien bei gleich­zeitiger Beauftragung von Frau Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner mit seiner Vertretung

und

ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Vertretung der Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz ab 8. Jänner 2021 durch Herrn Vizekanzler Mag. Werner Kogler bis auf Widerruf.

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Eingelangt sind und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Christian Buchmann: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hiezu ist eine Mehrheit von min­destens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­stan­den sind, um ein Handzeichen. – Das ist einhellig angenommen.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Erklärung des Bun­deskanzlers und des Vizekanzlers zur Ernennung eines neuen Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Christian Buchmann: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschla­ges beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall, dann wird auch so vorge­gangen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.