Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 1:
Die Bundesräte Mag. Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit, dafür: V, F, G, A; dagegen: S).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit, dafür: S, F, A; dagegen: V, G).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit, dafür: S, F, A; dagegen: V, G).
Tagesordnungspunkt 2:
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 2/2).
Abstimmungen:
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit, dafür: V, G, A; dagegen: S, F).
Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird abgelehnt (dafür: S, F; dagegen: V, G, A).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Dies ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisung
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen, 3823/J-BR/2021 bis 3829/J-BR/2021, eingebracht wurden.
Eingelangt sind der Entschließungsantrag 286/A(E)-BR/2021 der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP)“, der dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 287/A(E)-BR/2021 der BundesrätInnen Korinna Schumann, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleibebrecht“, der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen wird,
und der Entschließungsantrag 288/A(E)-BR/2021 der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 11. März, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 9. März 2021, 14 Uhr, vorgesehen.
Ich wünsche gutes Heimkommen, und bleiben Sie gesund! Die Sitzung ist geschlossen.