Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Bevor ich jetzt, um 10.52 Uhr, mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen.
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1913/M-BR/2021, an den Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich lese die Hauptfrage vor:
„Wie kann die psychosoziale Versorgung durch klinisch-psychologische Behandlung für Betroffene leistbar gemacht werden?“
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist meine erste Fragestunde im Bundesrat, ich freue mich darüber. Ich bin sehr gerne bei euch, und ich hoffe, ich kann viele Fragen beantworten. Ich werde mich bemühen.
Zur gestellten Frage, die die psychosoziale Versorgung betrifft: Das ist ein ganz zentrales, wichtiges Thema, nicht nur, aber besonders auch jetzt in der Pandemiesituation. Man muss ehrlich sagen: Das bisherige Fehlen kassenfinanzierter klinisch-psychologischer Behandlungsmöglichkeiten führt derzeit in Österreich zu entsprechenden Lücken im Versorgungssystem. Die sind vorhanden.
Wir haben deswegen auch mit allen betroffenen Organisationen und den – unter Anführungszeichen – „Professionisten“ einen umfassenden Arbeitsprozess gestartet.
Auf der anderen Seite sind wir mit einem runden Tisch gestartet, sind jetzt in der Startphase der Umsetzung und haben auch einen entsprechenden Dialog und eine Kooperation mit der Gesundheitskasse, die sich da sehr, sehr bemüht – das muss ich dazusagen –, zu Lösungen beizutragen.
Im Rahmen der derzeit bestehenden Berufsgesetze sind in Österreich ja grundsätzlich alle Grundlagen auch im Hinblick auf die geforderte Gleichbehandlung der klinisch-psychologischen Behandlung insbesondere auch durch das Psychologengesetz bereits gegeben, da klinisch-psychologische Behandlungen seit dem 1.1.1991 analog zu den psychotherapeutischen Behandlungen rechtlich abgesichert sind. Für eine sozialversicherungsrechtliche Regelung zur entsprechenden Finanzierung leistbarer Behandlung sind daher die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben.
Die klinisch-psychologische Behandlung schließt alle bekannten Diagnosen der ICD-10 ein und besitzt darüber hinaus auch Ansätze für die Behandlung psychischer Aspekte von somatischen Erkrankungen.
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