Die legistischen Maßnahmen, um die klinisch-psychologische Behandlung als Pflichtleistung zu etablieren – vergleichbar mit den ärztlich-psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungen, welche als Pflichtleistungen etabliert sind –, sind im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu treffen. Darüber hinaus ist die Tatsache, dass Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für psychotherapeutische Leistungen derzeit sehr unterschiedliche Tarife haben, zu bereinigen, da diese Unterschiede auch für Patientinnen und Patienten schwer durchschaubar sind und auch zu entsprechenden Konsequenzen führen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz sagen: Gerade die gestern wieder aufgezeigten Themen, die die psychische Gesundheit während der Pandemie betreffen, und negative Auswirkungen werden dazu führen, dass wir in den nächsten zwei, drei Wochen auch einen eigenen Beraterstab im Gesundheitsministerium konstituieren werden, der sich ausschließlich mit diesen Themenfeldern auseinandersetzt.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Danke, Herr Minister. Damit haben Sie meine Zusatzfrage auch schon beantwortet. – Danke sehr.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Mag.a Marlene Zeidler-Beck gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das österreichische Psychotherapiegesetz ist 25 Jahre alt. Eine Überarbeitung ist dringend notwendig, um die Ausbildung mit jener in anderen europäischen Staaten vergleichbar zu machen. Gibt es dafür einen Zeitplan?
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Kollegin, die Analyse ist absolut richtig, ich kann ihr zu 100 Prozent zustimmen. Gerade auch unter dem Eindruck der schwierigen Bewältigung der Pandemie ist es notwendig, dass die Reform des Psychotherapiegesetzes in entsprechenden Etappen Schritt für Schritt abgewickelt wird. Hierzu bedarf es verschiedener Vorgangsweisen.
Zunächst ist eine Reform der Expertise des Psychotherapiebeirates unter Einbeziehung der Standesvertretung erforderlich. Da sind die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten und Weichenstellungen durchgeführt.
Als weiterer Schritt ist eine Klarstellung des Beschwerdemanagements, insbesondere der verfassungskonforme Entzug der Berufsberechtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörden, geboten, wobei eine solche Klarstellung immer auch die anderen vergleichbar geregelten Berufe etwa aus den Bereichen der Musiktherapie, der klinischen Psychologie und gesundheitspsychologische Bereiche erfassen muss.
Ein weiterer Punkt betrifft die Reform der Berufspflichten samt allfälliger Regelungen zur Onlinetherapie.
Schließlich geht es auch um die Reform der Psychotherapieausbildung, die in Zukunft fachliche Qualität bei gleichzeitiger Qualitätssicherung gewährleisten soll. Die Reform der Psychotherapieausbildung soll unter Beachtung internationaler Vorbilder, insbesondere jenes aus Deutschland, das wir für durchaus vorbildhaft halten, erfolgen. In Entsprechung dessen sollte es zur Ermöglichung einer universitären Ausbildung – das ist unser Ziel –, also der Absolvierung eines Psychotherapiestudiums mit einem Bachelor- und Masterabschluss samt einer weiteren Ausbildungsphase zum praktischen Kompetenzerwerb, insbesondere in psychotherapeutischen Ambulanzen, kommen.
Sie sehen also: Es ist eine sehr komplexe Aufgabe, die da vor uns liegt. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen, deren Ende noch nicht abzusehen ist – damit ist die
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