Pandemiephase angesprochen, und damit auch die sehr intensive Belastung beider Seiten, erstens unseres Hauses und zweitens auch der betroffenen Standesvertretungen, die wir selbstverständlich intensiv in die Erarbeitung einbauen –, ist ehrlicherweise davon auszugehen, dass die zuerst genannten Punkte möglichst bis Ende 2021 – das ist unser Ziel – zu erledigen sind und die groß angelegte Ausbildungsreform als Paket, als Ganzes in der Folge, jedenfalls aber zumindest bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein sollte.
Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Vielen Dank für den Ausblick.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling gemeldet. – Ich bitte um Ihre Zusatzfrage.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Die Coronapandemie und die damit verbundene Vereinsamung der Menschen wird schwere psychische Schäden hinterlassen. Herr Bundesminister, werden Sie dafür Sorge tragen, dass den Krankenversicherungsträgern ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Versorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen und psychologischen Leistungen im tatsächlich benötigten Umfang gewährleistet werden kann? – Danke.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Bundesrätin, danke für die Frage, sie trifft einen zentralen Punkt und hängt ja auch unmittelbar mit dem bereits Gesagten zusammen.
Ja, wir sind mit der Gesundheitskasse in einem sehr intensiven Dialog. Ich kann bestätigen, dass zum Beispiel vor allem Kollege Huss diese Intentionen ganz intensiv unterstützt und mitträgt, auch aufgrund seiner Erfahrungen aus Salzburg. Wir haben den Grundkonsens, dass wir diese Verbesserungen gemeinsam verwirklichen wollen.
Der zweite Teil der Frage, die Sie gestellt haben, intendiert – und das ist ja eine absolut richtige, zutreffende Analyse –, dass dafür natürlich auch die finanziellen Handlungsmöglichkeiten für die Gesundheitskasse vorhanden sein müssen. Deswegen wäre es mein Lieblingsvorgehen, sage ich einmal, mein prioritäres Vorgehen, dass wir das dann klären, wenn wir die Entscheidungen über notwendige Unterstützungsmaßnahmen für die Gesundheitskasse aufgrund der Auswirkungen der Covid-Pandemie treffen. Da ist paktiert, dass wir auf Basis des Jahresabschlusses 2020 im Mai 2021 entsprechende Qualitätsverbesserungen im Bereich der Gesundheitskasse in die Gesamtentscheidung integrieren, und da steht für mich die Frage der Verbesserung im Bereich der psychosozialen Versorgung ganz vorne.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Zusatzfrage ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser gemeldet. – Ich bitte um Ihre Zusatzfrage.
Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Minister, Sie haben vorhin erwähnt, die psychosoziale Versorgung ist ein zentrales Thema. Auch für uns Freiheitliche ist das wichtig. Daher haben wir bereits am 5. November hier einen Antrag zum Thema psychosoziale Versorgung in Österreich, betreffend eine grundlegende Reform der psychischen Versorgung in Österreich, eingebracht.
Im Zuge der Reform sollte eine Gleichbehandlung der Berufsgruppen klinische Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten angestrebt und gesetzlich verankert werden. Dieser Antrag wurde beschlossen. Es gibt darüber also einen gültigen Beschluss des Bundesrates.
Meine Frage lautet: Wann setzen Sie diesen gültigen Beschluss um? Ist auch tatsächlich garantiert, dass es eine gesetzliche Verankerung der Gleichstellung der Berufsgruppen gibt?
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