BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 34

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Bundesrätin, da lassen sich aus meiner Sicht, in meiner Antwort, konkret drei Punkte darstellen, nämlich erstens: Ich finde es sehr, sehr begrü­ßenswert, dass es in diesen Grundsatzfragen der psychischen Gesundheitsversorgung in Österreich offensichtlich auch in diesem Haus einen Grundkonsens gibt. Das ist sehr positiv, es ist auch für unsere Intentionen im Haus eine große Unterstützung.

Zweitens: Ja, wir hatten in der Vergangenheit schon Konkurrenzsituationen zwischen den unterschiedlichen Ausrichtungen und auch Ausbildungen – das muss man auch da­zusagen – im Bereich dieses großen Themenfeldes der psychosozialen Versorgung in Österreich. Diese festgestellte oder behauptete – ich will es jetzt gar nicht bewerten – Ungleichbehandlung ist sicher in der Vergangenheit lähmend und störend gewesen. Deswegen ist es das erklärte Ziel, das ganz in dem genannten Sinn zu verändern und zu korrigieren – genau mit diesen Reformschritten, von denen ich vorhin zu einer der vorherigen Fragestellungen berichtet habe.

Die Zeitetappen sind auch ein zentraler, integraler Bestandteil. Deswegen haben wir im Übrigen auch zu diesem großen runden Tisch, der der Startschuss für unseren Arbeits­prozess gewesen ist, alle gleichberechtigt eingeladen. Auch in der derzeitigen Umset­zungsphase sind alle gleichberechtigt gemeinsam an diesem Tisch vertreten und in die­sen Arbeitsprozess integriert, damit wir mit einer Gleichbehandlung etwas Großes, Ge­meinsames, Ganzes realisieren.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Danke, Herr Bundesminister. Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1914/M-BR/2021.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Bernhard Hirczy, um die Verlesung der Anfrage.


11.04.15

Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister!

1914/M-BR/2021

„Inwieweit kann das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Öster­reich (NQZ) gerade in Zeiten von Covid für eine gute Lebensqualität in österreichischen Alten- und Pflegeheimen sorgen?“


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Abgeordneter, danke für diese wichtige Frage! Es scheint eine Detailfrage zu sein, aber sie ist sehr prägend für die Lebenssituation unserer be­tagten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in einem Alten- und Pflegeheim leben. Ich gehe davon aus, dass wir in den Detailfragen dann auch auf andere Lebensbereiche in der akuten Situation zurückkommen werden. Die Frage der Qualitätszertifizierung und damit der Sicherung von Qualitätsstandards ist eine ganz zentrale – deswegen noch einmal Danke von meiner Seite.

Was ist das Nationale Qualitätszertifikat? – Vielleicht noch einmal ganz kurz angerissen: Mit dem Nationalen Qualitätszertifikat wird die Qualitätsarbeit mit dem Fokus auf eine hohe Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen gefördert und unterstützt. Es ist eine Art Leitlinie, auch mit der Absicherung der Entwicklung in die richtige Richtung. Anhand von 30 Feldern werden unter anderem die Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der BewohnerInnen sowie die Rahmenbedingungen für MitarbeiterInnen geprüft. Beides ist extrem wichtig. Gerade was den zweiten Bereich betrifft, habe ich mich in den letzten Monaten wirklich davon überzeugt, dass wir in der Pflege in den Alten- und Pflegeheimen großartige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und dass deren Arbeit dadurch, dass


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite