wir doch sehr, sehr starke Entwicklungen hin in Richtung Bürokratie haben, nicht erleichtert wird. Es ist ein Teil dieser Zertifizierungstätigkeit, diesbezüglich Schritte zu setzen.
Die im Rahmen des Nationalen Qualitätszertifikats zu prüfenden Qualitätsfelder sind gerade in Zeiten von Covid wesentlich, um eine bedürfnisgerechte Begleitung älterer Menschen möglich zu machen. Das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime bestätigt das Bemühen, dass ein solches Lebensumfeld geschaffen wird. Das ist also ein wichtiges Prädikat, eine begleitende Kontrolltätigkeit, und zwar im positiven Sinn. Das ist entscheidend. Unabhängige Expertinnen und Experten mit Branchenerfahrungen bewerten im Auftrag des Sozialministeriums und auch der Länder regelmäßig gemeinsam, was alles getan wird, damit es den Menschen in diesen Institutionen gut geht.
Auf dieser Grundlage der Bewertung leiten die Alten- und Pflegeheime für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner bedeutsame Ziele und Maßnahmen ab, die anschließend auch laufend überprüft beziehungsweise evaluiert werden. Ich bin sehr froh darüber, dass trotz oder gerade wegen der enormen Herausforderung im letzten Jahr die Qualitätsarbeit von vielen Alten- und Pflegeheimen mit dieser Qualitätszertifizierung vorangetrieben werden konnte.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP, Burgenland): Herr Bundesminister, danke für die Ausführungen, ich darf auch den Dank an die Mitarbeiter unterstreichen.
Eine Detailfrage dazu: Wie werden die Bundesländer in die Prüfung der Alten- und Pflegeheime im Rahmen des NQZ eingebunden?
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Danke, Herr Abgeordneter, für diese Zusatzfrage! Sie ist deswegen besonders wichtig, weil es das Leitmotiv unserer Pflegereform ist, als Bund auf Augenhöhe gemeinsam mit den Ländern, den Städten und auch den Gemeinden diese Pflegereform durchzuführen.
Ich glaube, es ist ganz außergewöhnlich wichtig, dass wir das als gemeinsamen Prozess sehen und damit schrittweise überwinden, dass wir in Österreich doch sehr unterschiedliche Qualitätsstandards haben. Deswegen ist es mein Ziel, nicht gegeneinander zu arbeiten, deswegen wollen wir in der Zielsteuerungskommission nach dem Vorbild im Bereich der Gesundheit auch im Bereich der Pflege gemeinsame Qualitätssicherungen und gemeinsame Qualitätsstandards realisieren, so wie das im Bereich der Qualitätszertifizierung bereits vorgelebt wird.
Das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime wurde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Fachleuten im Bereich der Altenarbeit entwickelt. Das heißt, die Länder waren bereits von Beginn an gemeinsam mit uns in diesen Arbeitsprozess integriert. Das Qualitätszertifikat ist eine Marke des Bundesministeriums und wird von Bund und Ländern in enger Abstimmung gemeinsam vergeben. Die Länder sind also in allen Bereichen integriert; sie haben die Möglichkeit, sich sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen als auch bei den konkreten Zertifizierungen einzubringen, und tun das auch – auf eine gute, offensive Art und Weise.
Damit ein Alten- und Pflegeheim an der Zertifizierung teilnehmen kann, muss beim zuständigen Amt der Landesregierung angefragt werden. Das heißt, die Länder sind für die Alten- und Pflegeheime quasi der Zugang zur Zertifizierung. Das Land befürwortet die Zertifizierung des betreffenden Hauses oder kann sich theoretisch auch dagegen aussprechen, was im Regelfall nicht passiert.
Die Bundesländer beschäftigen sich als Mitglieder des Zertifizierungsbeirats, der 2013 im Zuge der Novelle des Bundes-Seniorengesetzes eingerichtet wurde, mit der strategischen Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats. Das heißt, von der Entstehung über
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