die Ausprägung des Zugangs zur Zertifizierung bis zur konkreten Entscheidung über die Zuerkennung dieser Zertifizierung ist das jeweilige Bundesland zu 100 Prozent ein wesentlicher Partner im Prozess.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Günter Kovacs gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Experten! Eine Frage zur Berufsgruppentestung: Vor wenigen Tagen – vor vier Tagen, am Montag – ist es losgegangen. Seither finden die Berufsgruppentestungen statt.
Eine Frage dazu: Wie wird das bei den mobilen Pflegekräften, bei den Betreuungskräften sein? Wird das dort auch sichergestellt? (Bundesminister Anschober: Ich habe das jetzt akustisch nicht verstanden!)
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen? Sie ist akustisch nicht verstanden worden.
Bundesrat Günter Kovacs (fortsetzend): Wird das für mobile Pfleger und Betreuungskräfte auch sichergestellt und dann auch durchgeführt oder eben noch nicht?
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Der Bereich der Gleichstellung der mobilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was die Testungen betrifft, ist ein ganz zentrales Vorhaben, ja. Wir haben bereits entsprechende Screeningprogramme, die wir ja schon seit Mai/Juni im Bereich der Pflege insgesamt anbieten, und da auch einen Schwerpunkt im Bereich der mobilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzt. Konkret wird das bereits seit Sommer Schritt für Schritt umgesetzt und durchgeführt.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Minister! Ich hätte folgende Zusatzfrage: Sie haben ja jetzt praktisch hervorgehoben, wie gut dieses Qualifizierungszertifikat ist. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Wie kann es dann sein, dass vor allem die Volksanwaltschaft in ihren Berichten von den Überprüfungen, bei denen es vor allem um den Lebensraum der betroffenen Personen geht, um den Umgang mit den zu betreuenden Personen, nach wie vor immense Mängel feststellt?
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Bundesrätin, ja, natürlich ist es so, dass die Volksanwaltschaft ihrer Aufgabe nachkommt. Die Aufgabe der Volksanwaltschaft in diesem Bereich ist, zu verifizieren, ob es trotz guter Standards in Teilbereichen auch noch zu notwendigen Verbesserungen kommen muss. Das aufzuzeigen ist die Aufgabe.
Ich habe mir angewöhnt, dass wir dann versuchen, möglichst konkret und möglichst schnell auf die entsprechenden Kritikpunkte der Volksanwaltschaft einzugehen. Ein Beispiel: Wir hatten im vergangenen Frühling, im Frühling 2020, die Situation, dass wir die Lebenssituation im Bereich der Alten- und Pflegeheime doch sehr stark beeinflusst und beschränkt haben, indem wir sehr drastische Zugangsbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit der Betroffenen vorgenommen haben. Damals hat es dann sehr rasch Kritikpunkte seitens der Volksanwaltschaft gegeben, weil natürlich eine Balancefindung notwendig ist zwischen dem Grundrecht auf freie Bewegung, den Qualitätsaspekten der Lebenssituation, die man als Bewohner und Bewohnerin in diesem Lebensraum hat, und den gesundheitssichernden Standards.
Mein Ziel ist, dass wir mit diesem Qualitätszertifikat laufend weitere Verbesserungen erreichen und die Kritikpunkte der Volksanwaltschaft umfassend mit einbeziehen.
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