BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 37

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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gemeldet. – Bitte, die Zusatzfrage.


Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Bundes­minister, ich schließe gleich noch ein bisschen an die Vorfrage an, und zwar: Wie unter­scheidet sich die Zertifizierung von Alten- und Pflegeheimen im Rahmen des NQZ eben in Bezug auf die Lebensqualität von anderen Bewertungen?


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Liebe Frau Bundesrätin, danke für diese Frage! Die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner steht für uns grundsätzlich im Mittelpunkt. Ich glaube, das ist für jeden und für alle unbestritten. Allein die Details machen es dann oft aus, wie diese Ziele tatsächlich erfüllt werden können. Das heißt, es zählt nicht nur die systema­tische Vorgehensweise, sondern die Orientierung an den Bedürfnissen der Bewohnerin­nen und Bewohner. Es ist oft angesichts der Personalknappheit für die Pflegerinnen und Pfleger alles andere als einfach, das in den gewünschten Details auch tatsächlich zu realisieren.

Lassen Sie mich dazwischen kurz zwei Sätze einflechten: Ich habe in den vergangenen Monaten im Rahmen der Dialogtour zum Thema Pflegereform wirklich Hunderte Gesprä­che mit Pflegerinnen und Pflegern geführt. Was ich von fast allen gehört habe, ist: Ich würde gerne viel mehr Zeit für die Betroffenen haben, und das wäre das Entscheidende für eine weitere Qualitätsverbesserung. – Da haben wir ein Grundthema, das ist die Personalsituation, die wir vielfach in Österreich haben, und deswegen ist der zentrale Teil der Pflegereform ja, dass wir zusätzliche qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter finden wollen, damit sich die Betreuungszeit parallel zu einer Entbürokratisierung bei der Betreuung deutlich verbessern kann.

Entscheidend ist, dass im Bereich der Qualitätssicherung und des Zertifikats, von dem wir hier sprechen, nicht nur die Strukturqualität, sondern auch die Prozess- und Ergeb­nisqualität bewertet werden, zum Beispiel ganz zentral, ob sich die Abläufe an den Be­wohnerinnen und Bewohnern orientieren oder ob diese zufrieden sind. Die Strukturqua­lität, zum Beispiel der Personalschlüssel, wird von den Ländern vorgegeben und von diesen im Rahmen der Einschau auch überprüft.

Geprüft wird die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität in den einzelnen Häu­sern. Dabei werden ausschließlich Maßnahmen, die über die Erfüllung gesetzlicher Vor­gaben hinausgehen, bewertet. Das Qualitätszertifikat hinterfragt, welche Strukturen, Prozesse und Ergebnisse erfolgreich und für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner notwendig und sinnvoll sind. Der Zusammenhang der vom Haus gesetzten Maßnahmen und definierten Ziele mit der Lebensqualität wird bei der Bewertung zentral berücksichtigt.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 1920/M-BR/2021.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ingo Appé, um die Verlesung der Anfra­ge. – Bitte, Herr Bundesrat.


11.16.44

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Eingangs einmal ein Danke dafür, dass Sie als Bundesminister dem parlamentari­schen Instrument der Fragestunde zugestimmt haben, da diese nach sechs Jahren wie­der die erste in diesem Hause ist, was vielleicht nicht allen so geläufig ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Zu meiner Frage:

 


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