Warum? – Man stelle sich nur vor, wir hätten die Akutsituation, dass Astra Zeneca nicht ausreichend liefern kann oder will – ich will es in dieser Situation gar nicht bewerten –, und wir als Nationalstaat, als kleines Österreich würden selbstständig, eigenständig und alleine mit diesem großen Giganten verhandeln. Ich glaube, dass wir da als Europa gemeinsam einfach besser aufgestellt sind.
Die Kommission setzt sich über das Steeringboard, das die Verhandlungen begleitet und steuert und in dem die Nationalstaaten vertreten sind und so diese Verhandlungen entsprechend auch mitbeeinflussen können – damit haben wir einen Zugang, ein Mitspracherecht –, ganz intensiv dafür ein, dass diese vertraglich zugesicherten Vereinbarungen auch realisiert werden.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu dem sagen, was vorgestern in den Medien die Verteidigungsstrategie – wollte ich jetzt beinahe sagen – von Astra Zeneca gewesen ist: dass es keine ausreichenden Verträge gebe und die Verträge zu spät abgeschlossen worden seien. Beides muss man ganz entschieden zurückweisen. Es hat von Beginn an, bereits im Juni, eine vertragliche Situation – mit Vertragsabschlüssen – der vier genannten Nationalstaaten, im Übrigen unter Beteiligung von Deutschland, mit Astra Zeneca gegeben.
Auf diese Verträge hat Europa beziehungsweise die Europäische Union dann aufgebaut, und der entsprechende Vertrag mit Astra Zeneca ist nach meinem Erinnerungsstand bereits im August des vergangenen Jahres abgeschlossen worden. Von einer kurzfristigen Situation kann man angesichts dieses Zeitplanes also überhaupt nicht sprechen. Wir gehen mit hundertprozentiger Sicherheit davon aus, dass es einen klaren vertragsrechtlichen Anspruch für Europa auf diese Liefermengen gibt. – Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist allerdings die: Wenn ich einen Produzenten habe, der tatsächlich Produktionsschwierigkeiten an einem bestimmten Zulieferstandort hat – es geht um ein Werk in Belgien –, dann ist die Situation natürlich für beide Seiten eine schwierige. Das heißt, Europa übt jetzt Druck auf Astra Zeneca aus, damit wir bestmöglich erreichen, dass die vertraglich zugesagten Lieferungen auch tatsächlich verwirklicht werden können.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gemeldet. – Bitte schön.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Minister, eine Frage zu einem ergänzenden Instrument zum Impfplan: Bis wann rechnen Sie mit einer vollständigen Umsetzung des nationalen Impfregisters respektive des elektronischen Impfpasses?
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, danke für diese Frage! Es ist eine sehr, sehr wichtige Frage, die derzeit sozusagen ein bisschen im Abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, aber ganz entscheidend ist. Warum ist das so entscheidend? – Weil wir mit dem elektronischen Impfpass natürlich viel mehr Transparenz und viel mehr öffentliche Einsicht schaffen können, wenn es etwa um folgende Fragen geht: Welche Altersgruppe ist bereits zu welchem Anteil geimpft? Wie schaut die soziografische Situation aus? Welche Regionen haben vielleicht da oder dort noch Lücken? Wir als Bund haben dann viel bessere Möglichkeiten, zu kontrollieren, ob die Impfstrategie des Bundes – deren Umsetzung in der Grundkompetenz der Aufteilung der Zuständigkeiten ja bei uns liegt – auch tatsächlich punktgenau umgesetzt wird. – Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass es natürlich für den einzelnen Bürger, für die einzelne Bürgerin viel, viel angenehmer ist – im Vergleich zum bisherigen haptischen Impfpass –, das elektronisch einsehen zu können und in der entsprechenden nächsten Ausbaustufe auch erinnert zu werden, wenn zum Beispiel eine Nachimpfung erforderlich ist oder gerade
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