BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 41

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wie bereits gesagt – während der Phase eins vor allem in Alten- und Pflegeheimen und im Gesundheitsbereich mit hohem Ansteckungsrisiko geimpft.

Wir sind im Übrigen weitestgehend mit dem ersten Durchgang in den Alten- und Pflege­heimen durch. Das ist vielleicht auch für die Abgeordneten dieses Hauses eine wichtige Information. Wir gehen davon aus, dass wir in der zweiten Februarhälfte auch mit dem sogenannten zweiten Stich durch sind und damit die volle Wirksamkeit für alle, die sich im Bereich der Alten- und Pflegeheime impfen lassen wollten, gegeben sein wird. Rund 80 Prozent beträgt die derzeitige Impfbeteiligung, diese ist also bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wirklich sehr, sehr hoch, denn sie wissen, dass für sie ein durchaus hohes Risiko besteht und dass sie sich so schützen können.

Weiters stellt der Bund derzeit – das ist eine Nebeninformation – verschiedene Materia­lien zur Verfügung, damit eine geordnete, der Priorisierung entsprechende Impfreihenfol­ge bestmöglich eingehalten werden kann. Dazu wird laufend das nationale Impfgremium beauftragt, die Priorisierung der Covid-19-Impfungen nach medizinisch-fachlichen Krite­rien zu evaluieren, weil sich ja auch etwas ändern kann, wie zum Beispiel jetzt: Es gibt eine Knappheit, das heißt, wir werden dieses Gremium beiziehen und überlegen, inwie­fern wir die Priorisierungen eventuell überdenken und neu definieren müssen.

Das wird im Übrigen auch auf unserer Homepage veröffentlicht sowie laufend aktualisiert und an alle relevanten Stakeholder mit der Bitte um Weiterreichung zeitnah übermittelt.

Um einen Verwurf an Impfstoff zu vermeiden – das ist ein ganz wichtiger Punkt! –, kann gegebenenfalls auch die Impfung von Personen mit geringerer Priorität vorgenommen werden. Wegen teils komplexer Lagerungsbedingungen der Impfstoffe und Mehrdosen­behältnisse kann es in der organisatorisch-logistischen Umsetzung vorkommen, dass von der medizinisch-fachlichen Priorisierung im Einzelfall geringfügig abgewichen wird, insbesondere um Impfstoffverwurf zu vermeiden.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.


Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Minister, Sie haben bei der Beant­wortung der Hauptfrage gesagt, dass die Durchführung beziehungsweise die Durchsetz­barkeit des Impfplanes weitgehend davon abhängt, ob die vertraglichen Lieferverpflich­tungen der Pharmafirmen erfüllt werden.

Nun sind diese Verträge ja nicht von Österreich direkt, sondern von der Kommission als Vollmachtnehmer der Mitgliedstaaten abgeschlossen worden. Derzeit ist die Informa­tionslage so, dass den Inhalt der Verträge niemand kennt. Die Kommission sagt, die Verträge sind geheim, und alle österreichischen Stellen, die man fragt, sagen, sie ken­nen die Verträge nicht, sie haben sie nicht, weder in Kopie noch als Informationsmaterial. Herr Minister, was ist da los? – Danke.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Bitte, Herr Bundesminister.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat! Was ist da los? – Es ist Folgendes los: Wir haben im Mai beziehungsweise Juni des vorigen Jahres die Situation gehabt, dass vier Nationalstaaten Verhandlungen mit potenziellen Produzenten von Impfstoffen begonnen haben, im Übrigen prioritär mit Astra Zeneca, mit denen wir jetzt – heute und morgen – das große Thema haben.

Bei diesen Verhandlungen sind bereits erste Verträge für Lieferungen von Astra Zeneca an diese vier Staaten entstanden. Österreich hat sich aber dann, so wie viele andere auf europäischer Ebene, sehr intensiv dafür eingesetzt, dass es ein europäisches und kein nationales Beschaffungsprogramm gibt. Ich glaube, das ist für uns als kleines Österreich vergleichsweise eine extreme Stärkung.

 


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