BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 40

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dreiseitigen Papier ganz präzise festgeschrieben ist, festgelegt. Der Bund übernimmt die Beschaffung des Impfstoffes, die logistische Umsetzung und die entsprechende Impf­strategie beziehungsweise den Impfplan, der für die Bundesländer vorgegeben wird. Die Länder rollen aus und setzen in ihren Regionen nach ihren Möglichkeiten um.

Ich gehe davon aus, dass diesbezüglich auf die Bundesländer eine große Herausforde­rung zukommt, weiß aber, dass diese sich dessen bewusst sind und sich gut darauf vorbereiten, vor allem auf den Zeitpunkt, wenn wir dann große Mengen Impfstoff haben werden, und das wird vor allem im zweiten Quartal sein.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Sonja Zwazl gemeldet. – Bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Minister, Tests und vor allem rasche Tests sind für uns ganz wichtig , insbesondere auch in unseren Betrieben. Wir haben natürlich gehört, dass es Engpässe bei den Impfstoffen gibt.

Es gibt Hochrisikogruppen, die uns ganz besonders am Herzen liegen. Das sind nun einmal Menschen mit Immunschwäche, Behinderte mit eingeschränkten Lungenfunk­tionen und Hochbetagte. Daher ist unsere Frage beziehungsweise Bitte: Wie wird darauf geschaut, dass die Möglichkeit besteht, dass in diesen Fällen raschest geimpft wird?


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Bundesrätin, ich kann die Begründung und den Inhalt der Anfrage zu 100 Prozent unterschreiben und unterstützen. Es ist unsere Vorgangswei­se – gerade in dieser Situation, in der eine gewisse Knappheit der Impfstoffe europaweit und damit auch in Österreich besteht –, dass wir die Prioritäten wirklich nach gesundheit­lichem Risiko setzen. Deswegen hat es auch Veränderungen gegeben – Sie werden das in den Medien in den letzten Tagen wahrgenommen haben. Natürlich ist es für Betroffe­ne immer unangenehm, wenn sie nach einer Vorreihung wieder etwas rückgereiht wer­den, ich glaube aber, es ist gerade in dieser Situation extrem wichtig, dass wir uns auf die Frage des Erkrankungsrisikos als oberste Priorität konzentrieren.

Deswegen sind wir jetzt – und dafür danke ich allen Trägerinnen und Trägern und auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Ärztinnen und Ärzten – sehr erfolgreich in den Alten- und Pflegeheimen in Österreich tätig. Dort befindet sich die vulnerabelste Gruppe in Österreich. Deswegen haben wir diese Menschen an die Spitze des Vorgangs gesetzt, und die von Ihnen genannten Gruppen sind selbstverständlich in dieser ersten Priorität verbindlich fix verankert.

Implementierung und Durchführung der Covid-19-Impfungen obliegen, wie wir bereits besprochen haben und wie Sie wissen, den Bundesländern. Die Priorisierung zum Einsatz von Covid-19-Impfstoffen aus medizinisch-fachlicher Sicht wird empfohlen, um jene Personen frühestmöglich mit Impfungen gegen Covid-19 zu schützen, welche ent­weder ein besonders hohes Risiko haben, schwer zu erkranken oder zu versterben, oder welche ein besonders hohes beruflich bedingtes Ansteckungsrisiko bei gleichzeitiger Zugehörigkeit etwa zu einer kritischen Infrastruktur haben. Ich denke jetzt vor allem an die Menschen in den Gesundheitsberufen, an die Menschen, die in den Covid-Stationen in Österreich arbeiten. Man muss sich vorstellen: Es sind in Summe unglaubliche 36 000 Menschen, die im Umfeld von oder direkt in Covid-Stationen tätig sind. Dort sind wir bei den Impfungen mittlerweile schon sehr, sehr weit fortgeschritten.

Mit dieser Priorisierung soll sichergestellt sein, dass unter Berücksichtigung der einge­schränkten Impfstoffverfügbarkeit die Krankheitslast durch Covid-19 reduziert wird, schwere Krankheits- und Todesfälle vermieden werden, das Gesundheitssystem da­durch entlastet wird und die Impfstoffe dabei gleichzeitig medizinisch sinnvoll, gerechtfer­tigt und auch ethisch vertretbar eingesetzt werden. Deshalb wird zum aktuellen Zeitpunkt –


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