Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Danke, Herr Bundesrat, für diese Schlüsselfrage! Wir haben ja, wie Sie wissen, grundsätzlich das Instrument der Berichtspflicht und der Genehmigungspflicht im Hauptausschuss des Nationalrates im entsprechenden COVID-19-Maßnahmengesetz verankert. Das ist deswegen wichtig, weil damit zumindest alle zehn Tage erstens parlamentarische Transparenz vorhanden ist und zweitens auch eine wissenschaftlich basierte Begründungsnotwendigkeit für uns gegeben ist.
Wir legen diesen Bericht natürlich bei jeder Hauptausschusssitzung mit dem entsprechenden Antrag beziehungsweise Verlängerungsantrag dem Nationalrat vor. Wir können das bei Gelegenheit gerne auch dem Bundesrat einmal im Detail übermitteln. Da gibt es eine akribische Darstellung, was die wissenschaftlichen Hintergründe sind.
Im Wesentlichen sind es einerseits die bereits genannten Faktoren, nämlich der tägliche Neuinfektionswert, die Siebentageinzidenz, der Reproduktionsfaktor – wie bereits genannt – und vor allem auch die Frage der Belastung und der Handlungsmöglichkeiten unserer Spitäler mit dem Ziel, notwendige Triagen auf jeden Fall zu 100 Prozent zu vermeiden.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich darf Sie darauf hinweisen, dass zur Beantwortung der Anfragen noch 60 Minuten zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang hat sich Frau Fraktionsvorsitzende Bundesrätin Korinna Schumann zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte schön.
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Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf mich zur Geschäftsordnung melden und um kürzere Fragebeantwortungen ersuchen. Es stehen noch so viele Fragen aus, und es ist, glaube ich, wichtig, dass wir alle Fragen stellen können. – Vielen Dank.
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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich darf daher auch nochmals darum ersuchen, wirklich ganz konkret bei den Anfragen zu bleiben.
Wir kommen nun zur 5. Anfrage, 1915/M-BR/2021.
Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte schön.
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister!
„Welche Inhalte werden im Rahmen der Pflegereform behandelt?“
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Bundesrätin, danke wieder für die Anfrage! Das Thema ist natürlich sehr breit, ich werde mich trotzdem bemühen, bei der Beantwortung unter einer Stunde zu bleiben. (Bundesrätin Schumann – erheitert –: Bravo!) – Das ist schwierig, weil es natürlich ein Riesenthema ist.
Im Rahmen der Pflegereform wird in der Taskforce Pflege eine Abstimmung und Koordination aller Stakeholder unter anderem zur gemeinsamen Steuerung der Angebots-
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