BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 48

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und Bedarfsplanung, zur Evaluierung von Best-Practice-Beispielen und zur Ergebnis­qualitätssicherung in den Bereichen häuslicher und stationärer Pflege und alternativer Wohnformen vorgenommen. Das ist sozusagen ein Schwerpunkt.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Taskforce auch weitere Maßnahmen unter Be­rücksichtigung der aktuellen Herausforderungen erarbeitet, die im Sinne aller Betroffe­nen zu einer Stärkung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung beitragen. Sämtli­che Themen des Regierungsprogramms werden im Rahmen der Taskforce erörtert und präzisiert.

Dazu wurden fünf thematisch organisierte Arbeitsgruppen eingerichtet: erstens: Verläss­lichkeit in der Pflege und Sicherheit des Systems; zweitens das Ziel: Einsamkeit mindern und das Miteinander fördern; drittens: Pflegekräfte wertschätzen, auch finanziell; der vierte Bereich ist das Thema: Entlastung für pflegende Angehörige schaffen und De­menz begegnen; und der fünfte Bereich ist: vorausschauend planen und gestalten.

Begleitet wird die Taskforce Pflege von einer Steuerungsgruppe. Die Ergebnisse der Arbeiten werden in den nächsten Tagen vorliegen. Die Taskforce Pflege soll im Jahr 2021 in eine Zielsteuerungskommission münden. Diese wird zur Abstimmung und Koordination sowie zur gemeinsamen Steuerung implementiert.


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Herzlichen Dank für die kurze Zusammenfassung des wirklich umfassenden Themas!

Ich hätte eine Zusatzfrage, und zwar im Zusammenhang mit den pflegenden Angehöri­gen: Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Situation der pflegenden Ange­hörigen zu verbessern?


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Das ist einer der zentralen Themenschwerpunkte. Warum? – Unser ganzes System würde nicht funktionieren, hätten wir die pflegenden Angehörigen nicht, und sie in einer extrem kräfteraubenden Lebenssituation zu unterstützen ist ein primäres Anlie­gen aller, die im Pflegebereich tätig sind.

Einerseits geht es um den Ausbau der kostenlosen und wohnortnahen Beratung zur Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie des Casemanagements zur Gestaltung von individuellen Pflege- und Betreuungsarrange­ments. Das ist einer der zentralen Schwerpunkte.

Der zweite ist die Einführung von einem oder mehreren pflegefreien Tagen als Unter­stützung für pflegende Angehörige und auch zur Burn-out-Prophylaxe.

Dritter Punkt ist die schrittweise Etablierung von Communitynurses als zentrale An­sprechpersonen für die zu Pflegenden und deren Angehörige sowie zum Beispiel zur Koordination von mobilen Diensten.

Vierter Punkt ist die Etablierung einer umfassenden Internetinformationsplattform für Be­troffene sowie deren An- und Zugehörige. Diese sollen über ein besseres, ausgewei­tetes, aber auch gebündeltes Informationsangebot verfügen, über regional bestehende Hilfsmöglichkeiten Bescheid wissen, wo und wie diese auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können.

Ein weiterer Punkt ist: Im Sinne der Prävention und der Nachhaltigkeit der Maßnahme wurde eine Ausweitung des Angehörigengesprächs auf drei Gesprächseinheiten durch­geführt – kaum bekannt in Österreich, aber ein extrem wichtiges und wirksames Instru­ment.

 


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