Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021) (1205/A und 633 d.B. sowie 10537/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Heike Eder. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Heike Eder, BSc MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Jänner 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf der Steiermark sehr herzlich zum Vorsitz gratulieren. Obwohl heute die Steiermark zu Recht im Mittelpunkt steht, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass das Burgenland dieser Tage sein hundertjähriges Jubiläum gefeiert hat! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Steiner.)
Da es hier im Bundesrat unsere primäre Aufgabe ist, die Interessen der Bundesländer im Prozess der Bundesgesetzgebung zu vertreten und ich in der Länderkammer das Burgenland vertreten darf, darf ich an dieser Stelle meinem Heimatbundesland symbolisch dazu gratulieren, dass es seit 100 Jahren die Stellung als selbstständiges und gleichberechtigtes Land im Bund innehat. Ich bin stolze Burgenländerin und ich bin genauso stolz darauf, dass ich das Burgenland im Bundesrat vertreten darf. Das Burgenland ist kein großes Land, aber es ist ein großartiges Land, das immer wieder von sich reden macht.
Nun darf ich zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt kommen: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es ganz klar, dass die Zusammenlegung des Familien- und des Frauenressorts eine Schwächung der frauenpolitischen Agenden darstellt. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist aus unserer Sicht problematisch, dass die Familien- und Frauenagenden wie selbstverständlich zusammengeführt werden. Passiert das jetzt aus einem Reflex heraus, dass Frauen augenscheinlich immer für die Familienarbeit zuständig sind? – Offenbar findet da das typisch türkise Frauen- und Familienbild seinen Niederschlag, und das sehe ich als absolut bedenklich an.
Es tritt immer mehr ein, worauf die SPÖ seit Anbeginn der Pandemie vehement hingewiesen hat: Die Coronakrise ist weiblich! Dass nun die Agenden Jugend und Familie automatisch und scheinbar bedenkenlos zum Frauenministerium wandern, ist das absolut falsche Signal. Frauen verdienen eine starke Stimme und ein eigenständiges Ressort, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.) Daher kann die SPÖ da nicht zustimmen.
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