Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes gemäß Art. 43 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Vertretung der Frau Bundesminister für EU und Verfassung Mag.a Karoline Edtstadler am 28. Jänner 2021 durch Frau Bundesminister für Frauen und Integration, Mag.a Dr.in Susanne Raab.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, den Entschließungsantrag 284/A(E)-BR/2020 der Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die verbesserte strafrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes (§ 181f StGB)“ und den Entschließungsantrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Verbot des betäubungslosen Schächtens“ sowie die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung von Dringlichen Anfragen
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herr Bundeskanzler, wieso sperren Sie die Schulen zu?“ an den Bundeskanzler vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich weiters bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Das Video des Außenministeriums über einen Atomwaffenangriff auf Wien als trauriger Höhepunkt einer zunehmend orientierungslosen österreichischen Außenpolitik“ an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung ebenfalls an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus. Die Behandlung dieser dringlichen Anfrage wird im Anschluss an die Behandlung der dringlichen Anfrage an den Herrn Bundeskanzler erfolgen.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.
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