Insgesamt gibt es mit diesen beiden Paketen durchschnittlich rund 280 Euro direkter Coronahilfe pro Einwohner. Kollege Novak, Sie haben im Juni ein zinsloses Darlehen gefordert, Kollege Reisinger, Sie haben im Oktober und auch heute 250 Euro für jeden Bürger vorgeschlagen. Das wird nun alles verwirklicht. Ich verstehe nicht, dass Sie da nicht zustimmen wollen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann. – Bundesrat Spanring: Ein Hohn ist so eine Aussage! Unfassbar!)
Zusätzlich wird ein Wachstumspfad garantiert – es ist ein Novum in dieser Finanzausgleichsnovelle –: Bis zum Jahr 2026 steigen die Ertragsanteile stufenweise um 1 bis 2 Prozent. Die Differenz zum zusätzlichen tatsächlichen Aufkommen wird mittels weiterer Sondervorschüsse gedeckt. Sollten ab 2023 die Ertragsanteile über 2 Prozent wachsen, wird der Betrag über den garantierten Ertragsanteilen für die Rückzahlung verwendet. Das bedeutet Planungssicherheit für die Gemeinden. Mit einem Monitoring beobachtet man im weiteren Verlauf der Pandemie die Auswirkung auf die Gemeinden.
Meine Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion, Regionen und Branchen sind unterschiedlich betroffen! Mit dem Werkzeug Gießkanne wird man den Gemeinden nicht gerecht. Wenn der freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl die Ursache dieser Krise, nämlich das Coronavirus, nicht sehen will, wird er – und Sie mit ihm – kein geeignetes Werkzeug finden, um aus dieser Krise herauszukommen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring: Das ist einfach nur polemisch! Hören Sie sich einmal eine Pressekonferenz an, dann werden Sie hören, was die tatsächliche Einstellung ist! Unfassbar!)
Geschätzte Bürgermeisterkollegen aus SPÖ und FPÖ, lassen Sie Vernunft walten und geben Sie den Gemeinden dieses Werkzeug zweites Gemeindepaket in die Hand! Kollege Ofner, Sie lassen für Ihre Gemeinde 354 000 Euro liegen; Vizebürgermeister Egger, Sie würden für Ihre Gemeinde 804 000 Euro liegen lassen. Stellen Sie sich vor, was Sie damit in Ihrer Gemeinde verwirklichen könnten! (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend bedanke ich mich beim Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes Alfred Riedl, der in Abstimmung mit den Bundesländern dieses Paket verhandelt hat. Die Gemeindebundpräsidenten und die -präsidentin sind profunde Kenner der Gemeinden und auch der Finanzströme und Aufgabenverteilung im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wir werden diese Krise gemeinsam meistern. Wir als Gemeinden werden unsere Rolle in der Krisenbewältigung tatkräftig wahrnehmen. Es ist ein Kraftakt für Österreich. Liebe Menschen in Österreich, helfen wir zusammen! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bringe noch folgenden Antrag ein:
Antrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen
„zu TOP 2) Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (630 d.B. und 634 d.B. sowie 10538/BR d.B.)
in der 921. Sitzung des Bundesrates
Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.19
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