alles versucht, um sie zu kriminalisieren, alle Strafverfahren sind aber im Sande verlaufen, weil eben eine Meinung in Österreich noch – noch! – nicht kriminalisiert ist. Ich sage: noch nicht kriminalisiert! Straftaten oder auch nur das Anstreifen an Straftaten konnten nicht nachgewiesen werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Jetzt komme ich aber zum dritten Teil. Das ist das Staatsbürgerschaftsgesetz. Auch das läuft ja unter dem Titel Extremismusbekämpfung und Terrorismusbekämpfung. Jetzt wurde ja die Möglichkeit geschaffen, unter gewissen Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn jemand terroristische Taten begangen hat. Auch das wird natürlich die Täter enorm abschrecken, wenn sie dann die Staatsbürgerschaft verlieren.
Der Drudenfuß ist aber der: Das ist nur dann möglich, wenn gewährleistet ist, dass der Betroffene nicht staatenlos wird. Das heißt, man muss dem betroffenen österreichischen Terroristen nachweisen, dass er eine andere Staatsbürgerschaft hat und diese noch aufrecht besteht. Wenn das nicht nachgewiesen werden kann, dann ist die Aberkennung nicht möglich. Jetzt können Sie sich bei der Zahl der terroristischen Anschläge in Österreich, die ja Gott sei Dank nicht überbordend ist, ungefähr vorstellen, wie oft dieses Gesetz der Aberkennung der Staatsbürgerschaft nach terroristischen Taten zur Anwendung kommen wird. Ich wage zu sagen: nie. Immerhin passt es aber, und insoweit ist es auch stimmig, in das gesamte Paket hinein: reiner Symbolismus.
Da wir aber nicht nur reinen Symbolismus als Kernaufgabe eines Politikers und eines Abgeordneten sehen, wollen wir auch einen konkreten Vorschlag machen, was man da tun kann.
Wir haben ja nicht nur in der Sache Leonie, sondern in vielen anderen ähnlich gelagerten Fällen gesehen, dass ein beachtlicher Prozentsatz aller Straftaten, die in Österreich begangen werden – bei manchen Arten von Straftaten sogar ein 50 Prozent erreichender Anteil –, von Leuten, die als Asylwerber nach Österreich gekommen sind oder sich hier aufgrund humanitärer Bleiberechte und ähnlichen Gründen aufhalten, verübt wurde. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Solche Leute sind dann, wenn sie einmal die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, und da tut ja die SPÖ jetzt sehr viel, zumindest die Vorsitzende - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich will euch nicht in Geiselhaft nehmen. Die Vorsitzende tut sehr viel dazu, dass die österreichische Staatsbürgerschaft noch schneller erworben werden kann (Bundesrat Schennach: Das Licht leuchtet schon!) und dass die Leute überhaupt nicht mehr außer Landes geschafft werden können, außer man verpflichtet sie sicherheitshalber, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten, damit man sie dann nach dem Terrorismusgesetz abschieben kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man das Asylrecht in seinem Kern ernst nimmt (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn), dann ist es ein Recht auf Schutz auf Zeit für die Dauer einer konkreten Verfolgung.
Präsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesrat, darf ich Sie bitten, dass Sie zur Antragstellung kommen?
Bundesrat Dr. Johannes Hübner (fortsetzend): Ich komme zum Schluss!
Wir sind ja nicht im Jahr 1951, als die Genfer Konvention designt wurde. 1955 ist sie in Kraft getreten – da ist es um Heimatvertriebene gegangen, denen eine Rückkehr nicht möglich war. (Bundesrat Schennach: Wer Asyl hat, hat ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Lancaster.) In unserem Fall gehen wir aber davon aus, dass jemand auf Zeit hier ist und daher, wenn das Schutzbedürfnis weggefallen ist, auch zurückkehren muss. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Deshalb sollte ein Bleiberecht, das auf Asyl oder humanitärem Bleiberecht als Asylderivat beruht, niemals zur Staatsbürgerschaft führen können.
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