Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister!

1924/M-BR/2021

„Wie vielen Familien konnte in Summe durch die Sonderbetreuungszeit, die kürzlich in Phase 5 gestartet ist, bereits geholfen werden?“

Präsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Wir haben die Sonderbetreu­ungszeit als Instrument für Menschen geschaffen, die Kinder haben und diese vor allem dann betreuen müssen, wenn sie krank werden oder in Quarantäne sein müssen.

Wir sind in der Phase fünf dieser Sonderbetreuungszeit. Es gibt monatliche Berichte an das Parlament über die Entwicklung. Bis Montag, 18. Oktober 2021 – das sind die Zah­len, die aktuell verfügbar sind –, wurden mehr als 14,2 Millionen Euro an Fördermitteln ausbezahlt. Das geht an die Unternehmen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei­stellen, damit sozusagen die Löhne weitergezahlt werden können. Das sind knapp 12 000 Anträge und ungefähr 47 200 Personen, die gefördert wurden. Der Großteil da­von sind Kinderbetreuungsfälle. Es gibt auch ein paar Ausnahmefälle, aber zu 99 Pro­zent betrifft es die Kinder.

Die Phase fünf gibt es rückwirkend seit 1. September. Wir haben zum Teil noch nicht alle Zahlen, weil die Abrechnung bis Ende des Quartals erfolgen kann. Da wird im Laufe der nächsten Monate noch einiges an Abrechnungstatbeständen dazukommen. Das heißt, die Zahl wird sich noch um einiges erhöhen, ich hoffe aber natürlich, dass sie nicht besonders hoch sein wird, auch im Interesse der Betroffenen, weil, glaube ich, niemand gerne einen Quarantänefall in der eigenen Familie haben will; idealerweise schaffen wir es, dass möglichst viele Kinder in die Schulen gehen können und nicht in Quarantäne müssen.

Präsident Dr. Peter Raggl: Zusatzfrage, Herr Bundesrat Hirczy? – Bitte.

Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP, Burgenland): Vielen Dank. Ich darf gleich meine Zusatzfrage stellen: Bei der Sonderbetreuungszeit ist die Väterbeteiligung im Vergleich zu anderen Familienleistungen relativ hoch. Wie ist da der aktuelle Zwischenstand?

Präsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Danke für die Frage. Ich glaube, das ist ein sehr schönes Zeichen, dass sich da etwas ändert – und noch stärker als bei Väterkarenzen. Es war immer das Ziel der Bundesregierung, die Väterbeteiligung zu erhöhen, was Familienleistungen und Familienarbeit betrifft.

Wir haben das nach den verschiedenen Phasen ausgewertet. Es ist ungefähr bei einem Drittel der geförderten Fälle von Männern betreut worden und bei zwei Dritteln von Frauen. In den einzelnen Phasen war das etwas unterschiedlich: Zu Beginn, in der Pha­se eins, war es ziemlich genau ein Drittel zu zwei Dritteln, in der Phase zwei und in der Phase vier waren etwas stärker die Frauen vertreten, in der Phase drei etwas stärker die Männer. Es ist knapp ein Drittel der Förderfälle, die für die Männer reserviert sind. Für die Phase fünf gibt es noch keine Zahlen, dazu kann ich leider noch keine Zahlen nen­nen.

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu einer weiteren Zusatzfrage zu Wort gemeldet hat sich Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Es ist davon auszugehen, dass das Coronavirus auch im Jänner noch gegenwärtig sein wird. Wann gedenken Sie, eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeitregelung vorzu­schlagen, um vor allem die Eltern, die Bevölkerung, aber natürlich auch die Wirtschaft nicht wieder so zu verunsichern wie im September?

Präsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Wir werden natürlich weiterhin die pandemische Lage beobachten und werden rechtzeitig Entscheidungen treffen. Ich glaube, es ist wichtig – und da ist ein Missverständnis entstanden –, die Möglichkeit zu haben, das klarzustellen.

Die Sonderbetreuungszeit ist zwar ein sehr angenehmes Instrument für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und deswegen war die Verlängerung aus meiner Sicht auch richtig und notwendig. Es gibt aber auch im bestehenden Recht ohne Sonderbe­treuungszeitregelung Freistellungsmöglichkeiten. Es hat sich da irgendwie ein Missver­ständnis ergeben, und es hat mich ehrlich gesagt ein bisschen geärgert, dass viele das nicht aufgeklärt haben. Wir haben im Bereich des Angestelltengesetzes für Angestellte und im Bereich des ABGB für die anderen Arbeitsformen die Möglichkeit einer Dienst­freistellung, auch in Quarantänefällen, von bis zu zwei Wochen für jeden Fall einzeln. Das heißt, diesen Anspruch hätte es auch ohne Sonderbetreuungszeitregelung gegeben und auch ohne Pflegefreistellung, weil die Pflegefreistellung tatsächlich auf die Erkran­kung einer Person abzielt. Die Freistellung laut Angestelltengesetz kann auch für eine Quarantäne in Anspruch genommen werden.

Der entscheidende Unterschied ist, dass die Kosten bei Sonderbetreuungszeit von der öffentlichen Hand getragen werden und im Falle der Dienstfreistellung aufgrund einer Betreuungspflicht der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin die Kosten tragen würde. Jetzt kann man diskutieren, wie die Verteilung sein sollte, aber die Möglichkeit hätte es auch ohne Sonderbetreuungszeitregelung gegeben. Die Sonderbetreuungszeitregelung hat den großen Vorteil, dass seit letztem November ein Rechtsanspruch besteht – das macht es einfacher für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und dass natürlich auch keine Fragen hinsichtlich Kostentragung entstehen und somit kein Konflikt zwischen Arbeit­nehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitgeber, Arbeitgeberin entsteht; deswegen war die Ver­längerung richtig.

Wir schauen uns das jetzt an und werden rechtzeitig entscheiden, wie wir weiter damit umgehen. (Bundesrätin Gruber-Pruner: Danke!)

Präsident Dr. Peter Raggl: Ich bitte um die Zusatzfrage von Bundesrat Thomas Sche­rerbauer.

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Guten Morgen, Herr Bun­desminister! Meine Frage: Warum wurde die Sonderbetreuungszeit nur bis 31.12.2021, die Verordnungsermächtigung der Minister jedoch bis März 2022 verlängert? Was ist der Grund für die verschiedenen Fristen?

Präsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Die Sonderbetreuungszeitrege­lung wurde deshalb bis Ende des Jahres verlängert, weil alle Coronamaßnahmen immer zeitlich befristet sind und wir immer überlegen, wie sie optimal fortgeführt werden. Ich glaube, wir haben mit der Sonderbetreuungszeit ein sehr gutes Instrument. Wie gesagt, wir werden jetzt relativ rasch, in den nächsten Wochen, entscheiden, wie wir damit um­gehen und ob wir sie verlängern müssen oder nicht. – Danke.

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Guten Mor­gen, Herr Minister! Meine Frage wurde bereits beantwortet, ich ziehe sie daher zurück. – Danke.

Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen somit zur 6. Anfrage, 1931/M-BR/2021.

Ich bitte die Anfragestellerin, Bundesrätin Korinna Schumann, um die Verlesung der An­frage.