Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Peter Raggl: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,
eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Enthebung von Herrn Sebastian Kurz vom Amt des Bundeskanzlers beziehungsweise von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. vom Amt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundeskanzler beziehungsweise von Herrn Dr. Michael Linhart zum Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 11. Oktober 2021,
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt des Bundeskanzlers und eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Weiters und soeben eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt der Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler am 21. Oktober 2021 in Brüssel bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration Susanne Raab mit ihrer Vertretung.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt
Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020 (III-321 d.B. und 1062 d.B.)
2. Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend
Enthebung von Herrn Sebastian Kurz vom Amt des Bundeskanzlers bzw. von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. vom Amt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundeskanzler bzw. von Herrn Dr. Michael Linhart zum Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 11. Oktober 2021 (Anlage 1)
3. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. am 21. und 22. Oktober 2021 in Brüssel (Anlage 2)
und
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner am 21. Oktober 2021 in Brüssel (Anlage 3)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung) sowie
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2020 erteilten Weisungen nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-759-BR/2021)
zugewiesen dem Justizausschuss
und
Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-760-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
sowie
Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-761-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
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Präsident Dr. Peter Raggl: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Entschließungsanträge, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie
den Entschließungsantrag 309/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Nova-Erhöhung,
den Entschließungsantrag 310/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und
den Entschließungsantrag 311/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivieren des Bundesheeres durch Anpassungen im Gehaltsgesetz
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Peter Raggl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 5 bis 8, 9 bis 14 sowie 16 und 17 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Dr. Peter Raggl: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ÖVP/Grüne-Bundesregierung verschlechtert die finanzielle Lage der Menschen und der Kommunen - Gemeinden sind aber Motor der wirtschaftlichen Erholung nach der Krise und nah bei den Menschen“ an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.