Handzeichen. (Bundesrat Steiner: Jetzt zeigen wir auf! Ich sag’s dazu in Zukunft! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rot-weiß-roter Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrat Steiner: Wir stimmen nicht zu!) – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1176 d.B. und 1221 d.B. sowie 10815/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Sebastian Kolland: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird.
Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dr. Johannes Hübner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin, Frau Minister! Ja, der Tagesordnungspunkt behandelt eine – unter Anführungszeichen – „Reparatur“ des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, die der Verfassungsgerichtshof notwendig gemacht hat, weil er die Verhängung von Beugehaft zur Durchsetzung unvertretbarer Handlungen in Verwaltungsverfahren als verfassungswidrig aufgehoben hat. Gründe waren das Fehlen einer Beschränkung der Haft und eines ordentlichen Rechtsschutzes.
Nun sind wir allerdings so weit, dass am 31.12.2021, also in wenigen Tagen, die vom Verfassungsgerichtshof gesetzte Übergangsfrist ausläuft, und dann wäre im Verwaltungsverfahren die Verhängung der Beugehaft nicht mehr möglich. Man kann sagen: Ja, das ist dann wirklich kein perfektes Gesetz, wenn man es letztendlich nicht durchsetzen kann; denn wenn die vorgesehene Verhängung von Geldstrafen nicht mehr reicht oder wenn der Betroffene kein Geld hat und Geldstrafen nicht eingehoben werden können, dann muss der Staat ja Weiteres tun. Das werden wahrscheinlich meine Nachfolger auch so argumentieren, das hat auch was.
Wir sind da allerdings in der ganz besonderen Situation, dass wir ja in den letzten drei, vier Wochen eine Diskussion über die Impfpflicht in Österreich und die Frage, was passiert, wenn sich jemand der Impfpflicht widersetzt, gehabt haben. Zwar gibt es die Erklärung, auch von der Frau Minister, es wäre politisch nicht gewollt, die Impfpflicht mit
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