BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 51

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ist, das heißt, eine Beugehaft ist überhaupt nicht möglich. Es ist nicht möglich! Indem Sie mit diesen Gedanken sehr bewusst spielen, solche Behauptungen in den Raum stellen, so tun, als ob es ein Kalkül wäre, das irgendwo im Hinterkopf zu haben, verun­sichern Sie ein weiteres Mal. Sie schüren damit Angst und Sie schüren damit vor allem Aggressivität, weil man sagt: Jetzt werde ich auch noch eingesperrt!, was einfach über­haupt nicht stimmt, in keiner Weise erwogen wurde und rechtlich nicht einmal möglich ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

11.43


Vizepräsident Günther Novak: Abschließend hat sich Frau Bundesministerin Mag. Ka­roline Edtstadler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.


11.43.58

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Abschließend zu diesem Punkt, aber auch abschließend für das heurige Jahr möchte ich damit beginnen, Ihnen Danke zu sagen: Danke für die gute Zusammenarbeit, Danke für dieses Miteinander, das wir gerade in Zeiten wie diesen, in der Pandemie so dringend brauchen, über Parteigrenzen hinweg, Danke, dass Sie da sind, die Interessen hinaustragen und umgekehrt die Interessen abholen, nämlich aus den Bundesländern, dort, wo die Men­schen ihre Ängste, ihre Sorgen haben.

Danke auch für die sehr qualifizierten, hochwertigen Meldungen und Reden zu diesem Tagesordnungspunkt, dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, bei dem es ja, wie es schon dargelegt worden ist – und ich kann mich hier kurz halten –, aufgrund eines Er­kenntnisses des Verfassungsgerichtshofes eine Verbesserung geben wird.

Warum machen wir diese Sanierung, warum nehmen wir nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof diese Möglichkeit der Sanierung wahr? – Weil wir Beugehaft einfach brauchen, da es Verfahren gibt, bei denen es um höchstpersönliche Leistungen und das Durchsetzen von höchstpersönlichen Leistungen geht, bei denen die Beugehaft als Möglichkeit gegeben sein muss.

Ich möchte auf das eingehen, was Bundesrat Buchmann und auch Bundesrat Gross schon ausgeführt haben: Diese Beugehaft kann ja nur dann eingesetzt werden, wenn es eben um diese persönliche Leistung geht, also zum Beispiel die Ausreise aus dem Bun­desgebiet, und das ist auch der größte Anwendungsbereich. Im Fremdenrecht brauchen wir diese Möglichkeit, damit tatsächlich eine Mitwirkung erfolgt. – Das zu diesem Punkt.

Ansonsten ist wirklich von allen jetzt gesagt worden, worum es geht. Auch Ihnen, Herr Bundesrat Hübner, möchte ich dafür danken, dass Sie das ganz klar dargelegt haben. Als Jurist wissen Sie, worum es geht: Es geht auch um einen verbesserten Rechts­schutz, es geht darum, dass wir Höchstfristen einführen. An dieser Stelle möchte ich aber die Gelegenheit nützen, zu sagen: Bitte vermischen wir die Dinge nicht! Ich unter­stelle jetzt einmal, dass Sie genau wissen, worum es geht und dass diese Beugehaft niemals im Zusammenhang mit der Impfpflicht angewendet werden könnte. Sie bringen aber dennoch jetzt diesen Antrag ein, der rechtlich ja ein Nullum ist, um es einmal so zu sagen.

Ich möchte vor allem auch von dieser Stelle aus jetzt sagen, warum dem so ist. Erstens – das haben wir im Verfassungsausschuss sehr intensiv besprochen, und ich habe es auch dort gesagt –: Es wird keine Beugehaft geben, da es rechtlich schlicht und ergrei­fend nicht geht, denn wenn es einen Bescheid gibt, dann ist eine Geldleistung gefragt, und die könnte man mit einer Beugehaft nicht durchsetzen.

Zweitens: Wir möchten die Menschen nicht zum Zahlen einer Geldstrafe bringen, son­dern davon überzeugen, dass sie sich impfen lassen; deshalb schließen wir im Impf­pflichtgesetz – und das ist das Gesetz, das wesentlich ist – aus, dass eine Geldstrafe,


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