Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich erinnere mich noch – es ist zehn Jahre her und ich bin hier im Bundesrat angelobt worden –, dass es eine Aktion und Protestbewegung gegen Acta gab – für den Fall, dass sich noch jemand daran erinnern kann, denn das ist wirklich schon ziemlich lange her. Herr Kollege Schennach, damals haben wir, glaube ich, mehr Mails bekommen, als wir jetzt kriegen; das war die größte Mailflut, die ich in meinem Politikerleben je erlebt habe.
Ich habe damals auch, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, mit einer sehr jungen Politikerin auf der TU Transparente gemalt – das war Beate Meinl-Reisinger. Das war damals eine Debatte über das Urheberrecht, bei der man nicht das Gefühl hatte, dass man da je wieder herauskommt. Es war eine derart verhärtete Front zwischen der Kunst- und Kulturszene und der Netzgemeinde, dass man gesagt hat: Da kommen wir nie wieder raus!
Ich erinnere mich auch noch an eine Debatte – noch mit dem damaligen Justizminister Brandstetter – hier im Bundesrat, als wir dann irgendwann gesagt haben: Es ist eh völlig wurscht, was man macht, man verliert immer! – Man könnte es Lose-lose-Thema nennen.
Es gab damals, wenn man sich zurückerinnert, ziemliche Rückzugsgefechte, nenne ich es einmal, einer Industrie, einer Content produzierenden Wirtschaft, die halt tatsächlich die Digitalisierung übersehen hatte, und gleichzeitig gab es eine Netzgemeinde, die wollte, dass sie quasi im rechtsfreien Raum agieren kann und dass überhaupt nichts zu gelten hat. Es gab damals die Ansicht: Wir dürfen doch machen und teilen, was wir wollen! Was interessiert uns eine Urheberin oder ein Urheber?
Ich bin jetzt schon jahrelang netzpolitisch und kulturpolitisch aktiv und habe mir damals auch gedacht, dass das eine absolut unlösbare Situation ist, und es kam ja auch, wenn wir uns zurückerinnern, zu sehr unangenehmen Dingen: Wenn zum Beispiel Kindergeburtstag gefeiert worden ist, man hat diesen gefilmt und auf Youtube gestellt, und es war im Hintergrund Musik zu hören, dann wurde das Video gesperrt oder man hat sogar absichtlich, wenn man jemandem etwas Böses tun wollte, Musik darüber gespielt, damit dessen Video gar nicht hochgeladen werden konnte, und solche Sachen. Das sind Dinge, die ja niemand wollen kann.
Mittlerweile, und das möchte ich schon sagen – vielleicht ist das auch ein gutes Signal, weil wir heute andere Bruchlinien in der politischen Diskussion haben als vor zehn Jahren, als ich in den Bundesrat kam –, hat sich die Diskussion schon geändert. Sie ist ein Stück weit weniger emotional geworden – emotional genug, keine Frage, aber ein Stück weit weniger emotional –, und ich habe schon das Gefühl, dass, wenn Interessengruppen lange genug miteinander sprechen, das Verständnis für den jeweils anderen steigt. Genau dieses Gefühl habe ich, dass uns das in diesem Fall, im Urheberrecht – und da bin ich anderer Meinung als Kollege Schennach –, wirklich in ausgezeichneter Art und Weise gelungen ist.
Allen recht machen kann man es nie mit dem Urheberrecht, es wird immer Kritik geben, es wird immer eine Interessenvertretung geben, die noch mehr will; das ist ja auch das Wesen von Interessengruppierungen.
Frau Ministerin, ich möchte Ihnen in diesem Fall wirklich ein Kompliment machen und natürlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizministerium, denn da ist ein Prozess in Gang gesetzt worden. Dazu, nämlich sowohl die netzpolitisch aktiven Menschen als auch die Kunst- und Kulturszene – aber auch da muss man zwischen der
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