produzierenden Wirtschaft und den Urhebern und Urheberinnen, also den Künstlerinnen und Künstlern, unterscheiden – gemeinsam an einen Tisch zu bringen und eine Lösung zustande zu bringen, sage ich nur: Chapeau!, denn das muss man zuerst einmal schaffen.
Alle NGOs, viele Stakeholder und Stakeholderinnen waren dabei, damit bei der nationalen Umsetzung dieser EU-Richtlinie etwas zuwege gebracht wird. Ja, es hat ein bisschen zu lange gedauert, dessen sind wir uns bewusst, aber besser lange und gut als schnell und nicht so gut.
Was wird also verändert? – Wir haben jetzt eine Plattformverantwortlichkeit. Was bedeutet Plattformverantwortlichkeit? – Die großen Plattformen – Sie kennen sie –, auf die die Nutzerinnen und Nutzer Uploads machen, brauchen für diese Inhalte eine eigene Erlaubnis von den Inhaberinnen und Inhabern. Das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt.
Die Herausforderung ist natürlich, eine gute Balance zwischen den Interessen der RechteinhaberInnen auf Schutz ihres geistigen Eigentums, wie es immer noch heißt, und den berechtigten Interessen der Nutzerinnen und Nutzer – Wahrung der Meinungsäußerungsfreiheit und Verhindern von Overblocking – herzustellen. Das ist in diesem Entwurf wirklich gelungen.
NutzerInnen soll es jetzt auch möglich sein, schon beim Upload zu sagen, dass die Nutzung für bestimmte Zwecke – wie entweder Karikatur oder Parodie und so weiter – erlaubt wird. Somit wird schon von vornherein abgefragt, was Sache ist.
Was ich auch wichtig finde, und das sage ich als Podcaster, ist, dass es eine Bagatellgrenze gibt. Man kann, um etwas zu untermauern, um etwas zu zeigen, 15 Sekunden eines Werks bringen, ohne dass man deswegen gleich gesperrt oder mit einer Millionenklage bedroht wird, um es ein bisschen salopp zu formulieren.
Wir haben allerdings zwei Pakete, wir haben auch noch das Urhebervertragsrecht, dass wir nach vielen langen Diskussionen anpassen. Die Position, das finde ich schon wichtig, der Urheberinnen und Urheber gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften wird mit diesem Entwurf massiv verbessert. Ich finde, Herr Kollege Schennach, das ist eine gute Nachricht für die Künstlerinnen und Künstler in diesem Land.
Grundsatz ist eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung. Das bekannteste Beispiel, das mir dazu gerade einfällt, ist das Che-Guevara-Foto. Der Fotograf hat 100 Dollar, glaube ich, damit verdient und das war es dann, obwohl es bis heute weltweit auf T-Shirts, auf Postern und so weiter vermarktet wird. – Heute kann man als Urheber und Urheberin zu der Gesellschaft, die das vertreibt, hingehen und sagen: Du hast viel mehr Geld verdient, als ursprünglich gedacht war, ich habe ein Anrecht auf eine ordentliche Vergütung! – Das ermöglichen wir damit.
Sie sehen, es gibt viele gute Gründe, für dieses Paket zu sein. Ja, es gibt aus der Sicht vieler Interessengruppierungen natürlich auch Punkte, weswegen man dagegen sein kann. Dafür habe ich Verständnis, aber dann man muss halt auch einmal die Brille des anderen aufsetzen. In diesem Fall waren es viele, viele Brillen, die aufzusetzen waren, und das ist Ihnen wirklich gut gelungen.
Ich erinnere mich noch daran, als in den Neunzigerjahren Napster kam, und an die Diskussionen, die wir damals hatten – wie weit wir jetzt schon sind und wie wir diese Gräben, das finde ich schon, überbrückt haben. Wenn ich Student der Politikwissenschaft wäre und ich müsste eine Arbeit darüber schreiben, wie man unüberwindbar geglaubte Gräben überwinden kann, würde dieses Urheberrecht und die Frage, wie es zu diesem Gesetz kam, ein ganz gutes Fallbeispiel sein. So gesehen, noch einmal: Chapeau! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.39
Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.
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