13.39
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja, wenn man fremdes Gut nutzt, zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung, dann ist jedem klar, dass man dafür eine Gegenleistung erbringen muss – man zahlt Miete. Wenn es aber um immaterielle Güter geht, dann wird oft über die Erbringung der Gegenleistung hinweggesehen oder darauf vergessen – wie auch immer –, und das geht natürlich nicht.
Wenn man ein Werk nutzt, egal ob das ein Film ist, ob das Musik ist, ob das Bilder sind und so weiter, dann ist es so, dass es natürlich Eigentümer gibt, und diese Eigentümer wollen – no na net – für die Verwendung ihres Eigentums auch entlohnt werden. Da kommen wir zum Urheberrecht und zur dazugehörigen Novelle.
Die EU hat hiezu eine Richtlinie erlassen und Österreich ist mit der Umsetzung beauftragt. Es geht um den Umgang zwischen Künstlern, es geht aber natürlich auch um den Umgang zwischen Benützern und den großen mächtigen Internetkonzernen, die da meistens monopolistisch auftreten. Genau diese Internetriesen stellen oft Werke auf ihre Seiten, kassieren dann durch Werbeeinnahmen irrsinnig viel Geld und die Künstler, die Urheber der Werke schauen durch die Finger.
Nach der heutigen Rede von Stefan Schennach muss ich sagen: Wir sind ja nicht immer einer Meinung, aber da bin ich schon deiner Meinung. Jetzt gibt es eben mit diesen Bagatellgrenzen eine Art Kompromiss, aber dieser Kompromiss birgt gleichzeitig auch wieder die Gefahr, dass man die Internetkonzerne zum Teil aus ihrer Verpflichtung nimmt beziehungsweise Hintertürchen offen lässt.
Genauso problematisch sehen wir das Pre-Flagging, weil man hier durch die vorherige Erklärung eben einen Ausnahmetatbestand vom Urheberrecht schaffen will; ob das dann in der Praxis wirklich funktionieren wird, werden wir sehen. Wir stehen dieser Umsetzung der Richtlinie sehr skeptisch gegenüber und werden deshalb auch Einspruch erheben. (Beifall bei der FPÖ.)
13.41
Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Barbara Tausch. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminister! Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren via Internet! Ja, das Urheberrecht aus dem Jahr 1936 erlebt mit dieser Novellierung eine echte Rundumerneuerung. Würden wir es mit einem Gebäude vergleichen, so würden wir sagen: Es ist grundsaniert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht worden, also bereit für die digitale Welt. (Zwischenruf des Bundesrates Reisinger.) – Doch, es ist ein modernes Kommunalgebäude geworden, das Bürgerinnen und Bürger mit Bildung, Kultur, Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit vereint.
Was sich allein in den letzten Jahren im Bereich der Unterhaltung getan hat, ist enorm. Denken Sie selbst an die letzten paar Tage! Haben Sie ein Meme erhalten, also ein witziges Bild, kreativ aufbereitet? Haben Sie gerade jetzt in dieser, nun ja, ruhigen Adventzeit einen besinnlichen Spruch erhalten oder haben Sie selbst ein Video mit Hintergrundmusik, mit bekannten weihnachtlichen Ohrwürmern für die sozialen Medien erstellt? War es ein selbst komponiertes Lied, vielleicht auch persönlich gesungen? Wenn es so war, war es gut – aber ich glaube, nicht immer, denn wenn man ein Video gesehen hat und man empfindet es als gut, dann kann es leicht passieren, dass es mehrfach kopiert, verändert, vervielfältigt worden ist, ohne dass man weiß, wessen geistigen Eigentums man sich bedient hat. Es ist so. Da würde ich sagen: Willkommen im digitalen Alltag!
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