Wer steckt also hinter den vielen guten Ideen, den Zitaten, den Fotos, den Videos? Fragt ihr euch das immer? – Dahinter stehen Fotografen, Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Sie sind die eigentlichen Urheberinnen und Urheber. Hinzu kommen noch jene, die dieses geistige Eigentum verwerten wollen, und Nutzerinnen und Nutzer wie du und ich, die es verwenden wollen, am besten auf einfache und günstige Weise – das ist die Realität.
Da einen guten Kompromiss für alle Interessen zu finden und ihn in einer Novelle zu vereinen war wahrlich eine Herausforderung. Ich sage allen Verhandlungsteilnehmern Danke für das Zusammenraufen, das Zusammenfinden, denn ich möchte sagen, es ist ein guter Kompromiss geworden. Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)
Was sind die Eckpunkte der vorliegenden Novelle? – Erlauben Sie mir, ein paar Beispiele zu nennen, obwohl vieles schon gesagt worden ist, aber das Wichtigste ist unbedingt noch hervorzuheben. Im Gesetz ist der Grundsatz der fairen und gerechten Entlohnung für Künstlerinnen und Künstler verankert, der sogenannte Bestsellerparagraf, also eine Art Vertragsanpassungsmechanismus. Das Recht für den Urheber zur anderweitigen Verwendung eröffnet sich bereits nach 15 Jahren, also nicht erst 70 Jahre nach Ableben. Also das ist durchwegs eine lebensnahe Handhabe für die Künstlerinnen und die Künstler.
Es werden freie Werknutzungen zugunsten des Text- und Dataminings eingeführt sowie die digitale Nutzung im Unterricht und in der Lehre ausgebaut. Also somit ist das keineswegs eine Verschlechterung, sondern eine Stärkung der Kunstschaffenden.
Wir haben es schon gehört, Onlineplattformen wie Youtube und Co werden mit dem Beschwerdeverfahren in die Pflicht genommen und ermöglicht wird, dass Nutzerinnen und Nutzer wie du und ich die Onlineplattformen weiterhin einfach und unbürokratisch nutzen können. Die Kreativität soll ja dadurch nicht eingeengt werden.
Erwähnen will ich auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und den grenzüberschreitenden Zugang zu europäischen Rundfunksendungen – dieser wird erleichtert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist höchst an der Zeit für die Anpassung an das europäische Urheberrecht. Mit der Novelle liegt ein modernes Gesetz für die digitale Welt mit einem gerechten Ausgleich zwischen Internetnutzern, Kulturschaffenden, Urhebern und Verwertungsgesellschaften vor. Es macht Österreich fit für den digitalen Binnenmarkt. Geben wir dem Gesetz, das auf dem neuesten Stand der Technik aufgebaut ist, die Zustimmung! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.47
Präsident Dr. Peter Raggl: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Bundesministerin Dr. Alma Zadić. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit vielen Jahren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert, und ja, wir waren jetzt auch gefordert, die EU-Urheberrechtsrichtlinie umzusetzen. Wir haben uns auch im Regierungsprogramm in diesem Bereich einiges vorgenommen. Wir haben uns vorgenommen, ein modernes Urheberrecht umzusetzen, das unfaire Knebelverträge verhindert und Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt.
Ja, man kann durchaus sagen, durch die vorliegende Regierungsvorlage ist die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936 gelungen. Dass es seit 1936 keine umfassende Reform gab, hat auch viel damit zu tun, dass so umfassend unterschiedliche Interessen vorhanden sind und dass es so wahnsinnig schwierig ist, da einen
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