BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 79

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Wer steckt also hinter den vielen guten Ideen, den Zitaten, den Fotos, den Videos? Fragt ihr euch das immer? – Dahinter stehen Fotografen, Künstlerinnen und Künstler, Musike­rinnen und Musiker, Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Sie sind die eigentlichen Urhe­berinnen und Urheber. Hinzu kommen noch jene, die dieses geistige Eigentum verwer­ten wollen, und Nutzerinnen und Nutzer wie du und ich, die es verwenden wollen, am besten auf einfache und günstige Weise – das ist die Realität.

Da einen guten Kompromiss für alle Interessen zu finden und ihn in einer Novelle zu vereinen war wahrlich eine Herausforderung. Ich sage allen Verhandlungsteilnehmern Danke für das Zusammenraufen, das Zusammenfinden, denn ich möchte sagen, es ist ein guter Kompromiss geworden. Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)

Was sind die Eckpunkte der vorliegenden Novelle? – Erlauben Sie mir, ein paar Bei­spiele zu nennen, obwohl vieles schon gesagt worden ist, aber das Wichtigste ist unbe­dingt noch hervorzuheben. Im Gesetz ist der Grundsatz der fairen und gerechten Entloh­nung für Künstlerinnen und Künstler verankert, der sogenannte Bestsellerparagraf, also eine Art Vertragsanpassungsmechanismus. Das Recht für den Urheber zur anderweiti­gen Verwendung eröffnet sich bereits nach 15 Jahren, also nicht erst 70 Jahre nach Ab­leben. Also das ist durchwegs eine lebensnahe Handhabe für die Künstlerinnen und die Künstler.

Es werden freie Werknutzungen zugunsten des Text- und Dataminings eingeführt sowie die digitale Nutzung im Unterricht und in der Lehre ausgebaut. Also somit ist das kei­neswegs eine Verschlechterung, sondern eine Stärkung der Kunstschaffenden.

Wir haben es schon gehört, Onlineplattformen wie Youtube und Co werden mit dem Beschwerdeverfahren in die Pflicht genommen und ermöglicht wird, dass Nutzerinnen und Nutzer wie du und ich die Onlineplattformen weiterhin einfach und unbürokratisch nutzen können. Die Kreativität soll ja dadurch nicht eingeengt werden.

Erwähnen will ich auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und den grenzüber­schreitenden Zugang zu europäischen Rundfunksendungen – dieser wird erleichtert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist höchst an der Zeit für die Anpassung an das europäische Urheberrecht. Mit der Novelle liegt ein modernes Gesetz für die digitale Welt mit einem gerechten Ausgleich zwischen Internetnutzern, Kulturschaffenden, Urhe­bern und Verwertungsgesellschaften vor. Es macht Österreich fit für den digitalen Bin­nenmarkt. Geben wir dem Gesetz, das auf dem neuesten Stand der Technik aufgebaut ist, die Zustimmung! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.47


Präsident Dr. Peter Raggl: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Bun­desministerin Dr. Alma Zadić. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


13.47.42

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Bun­desrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit vielen Jah­ren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert, und ja, wir wa­ren jetzt auch gefordert, die EU-Urheberrechtsrichtlinie umzusetzen. Wir haben uns auch im Regierungsprogramm in diesem Bereich einiges vorgenommen. Wir haben uns vor­genommen, ein modernes Urheberrecht umzusetzen, das unfaire Knebelverträge ver­hindert und Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsge­sellschaften stärkt.

Ja, man kann durchaus sagen, durch die vorliegende Regierungsvorlage ist die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936 gelungen. Dass es seit 1936 keine umfassende Reform gab, hat auch viel damit zu tun, dass so umfassend unterschied­liche Interessen vorhanden sind und dass es so wahnsinnig schwierig ist, da einen


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