Kompromiss zu erzielen. Deswegen bin ich sehr dankbar und sehr froh, dass uns das gelungen ist.
Wir haben hier einen Gesetzentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht erarbeitet, weil insbesondere auch die neuen Entwicklungen rund um die Digitalisierung berücksichtigt wurden. Wir schaffen endlich auch mehr Fairness für Kreative.
Im Vorfeld, das habe ich auch schon gesagt, gab es einen breiten Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess unter Einbindung zahlreicher Expertinnen und Experten, Stakeholderinnen, Stakeholder – von KünstlerInnen über InternetnutzerInnen bis zu Verlagshäusern und FilmproduzentInnen haben wir versucht wirklich alle Beteiligten mitzunehmen und eine gute Balance zu finden.
Ja, dieser Prozess hat länger gedauert, denn wir hätten diese Richtlinie bis zum 7. Juni umsetzen müssen, aber es war mir persönlich sehr wichtig, dass wir uns die Zeit genommen haben, das wirklich ordentlich zu machen und einen guten Ausgleich und eine gute Balance zu finden. Ich glaube, dass uns das mit dieser Reform auch gelungen ist.
Die Reform nimmt vor allem die großen Onlineplattformen bei Urheberrechtsverletzungen stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird ein starker und innovativer Schutz für Nutzerinnen und Nutzer eingeführt, damit eben insbesondere die Meinungsäußerungsfreiheit, die uns allen auch so wichtig ist, gewährleistet bleibt.
Zusätzlich setzt der Entwurf auch eine jahrelange Forderung von Kreativen um: Wir haben jetzt endlich ein Urhebervertragsrecht. Damit wird die Position von Kreativen gegenüber Produktions- und Vertriebsgesellschaften gestärkt und die kritisierte bisherige Praxis ungerechter Knebelverträge künftig verhindert.
Wie passiert das? – Die Vereinigungen von Kreativen können in Zukunft branchenweite Richtlinien für eine gerechte Bezahlung ausverhandeln. Urheberinnen und Urheber sollen auch künftig stärker von ihren Werken finanziell profitieren und sich leichter aus langen Verträgen lösen können.
Ein paar Details, wie wir die Urheberinnen und Urheber in diesem Entwurf gestärkt haben: Zum einen gibt es den Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung, zum anderen gibt es Vertragsanpassungsmechanismen bei unerwartetem Erfolg, den sogenannten Bestsellerparagrafen. Es gibt Auskunftsansprüche über die Verwertung von Werken und es gibt den sogenannten Zweckübertragungsgrundsatz. Mit all diesen Regelungen haben wir tatsächlich viele Maßnahmen geschaffen, die es den Kreativen ermöglichen, da auch wirklich mehr Fairness zu erzielen.
Ich möchte, sehr geehrte Damen und Herren, noch einmal betonen, dass es sich bei diesem Gesetz wirklich um ein umfangreiches, sehr komplexes und sehr modernes Gesetzeswerk handelt und dass wir damit das gesamte Urheberrecht ins digitale Zeitalter überführen.
Abschließend möchte ich mich sehr wohl bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, insbesondere bei den Beamten meines Hauses, allen voran bei Abteilungsleiter Auinger und Sektionschef Kathrein, weil beide wirklich Tag und Nacht mit ganz vielen Stakeholderinnen und Stakeholdern in Kontakt gestanden sind, um eine gut austarierte Lösung zu finden. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass uns das gelungen ist, und hoffe wirklich, dass das Ihre Zustimmung findet und kein Einspruch erhoben wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.52
Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Frau Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.
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