Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind eingenommen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021) (1170 d.B. und 1258 d.B. sowie 10840/BR d.B.)
Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Sebastian Kolland: Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden.
Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Versicherungen sind immer ein spannendes Thema: Wichtig ist, dass man sie hat, wenn man sie braucht, der Rest wird eigentlich weniger diskutiert. Sie sind in unserem System notwendig, denn sie sind dafür da, unvorhergesehene Ereignisse, Schäden abzufedern und dadurch finanzielle Verluste zu vermindern. Sie helfen vor allem bei Katastrophen und sind da ein wesentlicher Teil der Schadensminimierung für die Bevölkerung.
Um höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten, gibt es bei den Versicherungen natürlich auch Rückversicherungen. Diese sind ein Zusammenschluss von mehreren Versicherungen, der dazu beiträgt, dass bei sehr großen Schadensfällen, die hohe Summen beanspruchen, auch genug Kapital vorhanden ist, um diese Schäden abzudecken. Das heißt, wir haben ein System, das sehr, sehr gut aufgebaut und ein Garant dafür ist, dass die Schäden für die Konsumenten gering gehalten werden.
Es geht bei diesem Punkt um eine EU-Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Alle fünf Jahre werden die Mindestversicherungssummen angeglichen. Dieses Regelwerk garantiert, dass gerade bei Zeitwertschäden – ein Zeitwertschaden betrifft einen Sachschaden, wobei kein Neuwert mehr vorhanden ist – eine entsprechende Abgeltung für den
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