BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 82

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Versicherten gewährleistet ist und er sich ein qualitätsgleiches und leistungsgleiches Schadensersatzfahrzeug – wenn wir beim Fahrzeug sind – kaufen oder Gebäude errich­ten kann.

In der Eurozone wird zur Bemessung der Anpassung der harmonisierte Verbraucher­preisindex, der die Inflation, die Geldwertstabilität und alle anderen preisbestimmenden Faktoren enthält, herangezogen, damit sie den wirklichen Zahlen entspricht und der Ein­fluss auf die Wiederbeschaffung gegeben ist. Die diesmalige Erhöhung beträgt 2,4 Pro­zent, das ergibt eine neue Mindestdeckung von 1,3 Millionen Euro pro Unfallopfer, 6,45 Millionen Euro je Schadensfall und bei Sachschäden auch eine Summe von 1,3 Mil­lionen Euro. Das ist jeweils die Mindestdeckung bei Schadensfällen.

Bei uns in Österreich wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Prämienerhöhung geben, da hier die gedeckten Schadenssummen in der Regel über diesen Mindestver­sicherungssummen liegen und somit kein Handlungsbedarf für unsere Versicherungen besteht, denn die Deckungssummen sind somit mehr als ausreichend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch damit wird in Coronazeiten ein Beitrag geleistet, der die Familieneinkommen nicht belastet. In Zeiten wie diesen, in denen auch die Energiekosten steigen, ist es wichtig, dass wir einen positiven Beitrag zum Wohl­stand unserer Gesellschaft leisten. Trotz der Kosten erfüllen die Versicherungen ihre Aufgabe, und zwar die Absicherung in Bezug auf Risken und von nicht vorhersehbaren Schäden, und dienen somit der Sicherung von Wohlstand und gesellschaftlicher Weiter­entwicklung. Ich ersuche im Interesse der Menschen, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

13.58


Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Horst Schach­ner. – Ich bitte um die Rede.


13.58.38

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Höhe von Mindestversiche­rungssummen in der Kraftfahrzeughaftpflicht an die Inflation angepasst werden. Es gibt dazu auch eine eigene EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 über die Kraftfahrzeughaft­pflichtversicherung.

Bisher – mein Vorredner hat es ja schon angesprochen – hat es für Pkws eine Mindest­versicherungssumme von 7,6 Millionen Euro gegeben, mit der Änderung soll das auf 7,79 Millionen Euro angehoben werden. Die Höhe der Änderung orientiert sich auch am Verbraucherpreisindex. Von der genannten Gesamtsumme sind 6,45 Millionen Euro für Personenschäden und 1,34 Millionen Euro für Sachschäden vorgesehen.

Ich bringe jetzt noch ein zweites Zahlenbeispiel: Wenn man zum Beispiel einen Omnibus versichert, der 19 Sitzplätze hat – 20 mit dem Fahrer –, zahlt die Versicherung in Zukunft 15,58 Millionen Euro.

Das KHVG, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz – das ist schon angespro­chen worden –, betrifft diese Änderung auch, gleichzeitig ist auch eine Erhöhung der Haftungshöchstbeiträge im EKHG, das ist das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht­gesetz, vorzunehmen. Wie schon angesprochen worden ist, betrifft das auch das Reichshaftpflichtgesetz, das übrigens schon seit 1871 besteht, das Gaswirtschaftsge­setz und das Rohrleitungsgesetz. Wichtig ist auch, dass es in Wirklichkeit die Konsu­menten nicht viel beziehungsweise fast gar nichts kosten wird – das hat das Ministerium so hineingeschrieben –, weil ja bei uns die Deckungssummen ohnehin sehr hoch sind.

Ganz kurz möchte ich vielleicht noch das ansprechen, was jetzt über die „Kronen Zeitung“ beziehungsweise die APA gekommen ist, das, was sich da jetzt rundherum abspielt. Ich muss euch ganz ehrlich sagen, da kann man nicht ruhig sein. Wenn das wirklich stimmt,


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